Brugg Die Würfel sind gefallen! Der Bundesrat hat am Dienstag weitere Lockerungen betref-fend der Corona-Massnahmenbekanntgegeben. So sind ab dem 6. Juni wieder Veranstaltungen mit bis 300 Personen erlaubt. Die «Ausserordentliche Lage» gilt noch bis zum 19. Juni.

Präsenzlisten führen

Der Bauernverband atmet angesichts dieser neuen Lockerungsmassnahmen auf. So darf, unter Berücksichtigung der BAG-Vorschriften, der beliebte 1.-August-Brunch auf Schweizer Bauernhöfen stattfinden. Die maximale Anzahl der Personen ist auf 300 beschränkt und es herrscht Sitzplatzpflicht. Die Veranstalter müssen zudem Präsenzlisten führen. Der Schweizer Bauernverband werde für den 1.-August-Brunch in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeiten, wie er mitteilt.

Take-away-Variante möglich

Der SBV hofft nun, dass sich möglichst viele bisherige oder sogar neue Gastgeberhöfe entscheiden, auch unter den erschwerten Bedingungen einen Brunch auf die Beine zu stellen. Zudem soll eine «Brunch to go»-Alternative möglich sein, für Gastgeber, die die Vorlage des Bundes auf ihrem Hof nicht umsetzen können oder wollen. Dabei können Gäste Brunch-Pakete mit «Burebrot» mit Milch, Konfitüre usw. beim Bauernhof bestellen und abholen. Dabei wird es den Gastgebern überlassen, ob sie ihren Gästen den Picknick auf der gemähten Wiese ermöglichen wollen.

Bald anmelden

Der SBV bittet sämtliche Höfe, die sich bereits angemeldet haben, die Teilnahme am Brunch bis zum 10. Juni zu bestätigen unter www.bauernportal.ch und die Gästezahl anzupassen. Für die «Brunch to go»-Variante einfaches Einschreibeformular (online und als PDF) unter www.brunch.ch/anbieter bereit.