Vor Kurzem hat der Bundesrat sein unbürokratisches Hilfsangebot für Überbrückungskredite in der Corona-Krise präsentiert. Hier kann man niederschwellig einen fünfjährigen Kredit von bis zu 500 000 Franken aufnehmen, der Zins beträgt 0%. Laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhalten auch Landwirte Zugang zu dieser verbürgten Finanzhilfe.
Betriebshilfe-Darlehen nutzen
Auf Nachfrage bestätigt Martin Würsch, Leiter des Fachbereichs Betriebsentwicklung und Bodenrecht beim BLW, dass jeder Bauer schnell einen solchen Kredit beantragen kann, auch wenn er die Direktzahlungs-Voraussetzungen nicht erfüllt.
Denjenigen Betriebe, welche Direktzahlungsberechtigt sind, empfiehlt Würsch aber die bestehenden Betriebshilfefonds, welche von Bund und Kantonen gespiesen werden. Diese ebenfalls zinsfreien Betriebshilfe-Darlehen haben sich schon bei den Frostschäden im Frühjahr 2017 bewährt, wobei die Laufzeit länger als fünf Jahre ist. Das Verfahren für Betriebshilfe-Darlehen ist für die Gesuchsteller kostenlos.
Sie müssen beim Kanton via Kreditkasse beantragt werden. Es gebe dafür in den Kantonen genügend Mittel und der Bund habe bereits kommuniziert, dass bei allfälligem Unterbestand zusätzliche Mittel fliessen können. Laut Würsch sei dies auch ausserhalb der Corona-Krise ein gutes Instrument, um Bankkredite umzuschulden und so die Zinskosten zu reduzieren.
Frühere Akonto-Zahlungen
Als weitere Massnahme zur Sicherstellung der Liquidität erwähnt Würsch zeitlich frühere Akonto-Zahlungen für die Direktzahlungen. Er gehe davon aus, dass gerade in der jetzigen Situation alle Kantone dazu bereit sind, bereits in der zweiten Hälfte Mai auszuzahlen. Nötigenfalls könne man beim zuständigen Kanton auch um eine Stundung der Tilgung des laufenden Investitionskredites nachsuchen, so Würsch.
Auch aus Sicht der Steuerzahler seien die Investitionskredite und die Betriebshilfedarlehen unbestritten eine sehr gute Sache, ergänzt Würsch. «Das Geld fliesst über die Rückzahlungen wieder in den Fonds zurück und steht den nächstfolgenden Gesuchstellern wieder als Kredit zur Verfügung», so der BLW-Spezialist.
Über 400 Mio Fr. liquide Mittel in den Fonds
Aktuell stehen im Fond der Roulement für Betriebshilfedarlehen rund 75 Mio Fr. liquide Mittel zur Verfügung (Stand 31.12.2019). Beim Fonds de Roulement für Investitionskredite sind es gar rund 343 Mio. Franken. Gemäss dem Rundschreiben zu Betriebshilfedarlehen habe das BLW den Kantonen angeboten, Vorleistungen in den Fonds de Roulement für Betriebshilfedarlehen zu gewähren, so dass die Liquidität durch Umverteilung zwischen den beiden Fonds gewährleistet ist. «Wir bitten die Kantone die Gesuche pragmatisch und einfache zu behandeln», so Martin Würsch.
Hier eine Übersicht der 2019 Betriebshilfe-Darlehen nach Massnahmen-Typ und Kanton. Sie zeigt, dass das Instrument im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln nur moderat genutzt wird (Quelle BLW):
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