Steuern: das ist wenn der Staat von Bürgern und Unternehmen Geld einzieht, um öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Und dazu legen Herr und Frau Schweizer und Unternehmen jährlich ihre Einkünfte offen. Auch Landwirte werden zum Rapport und zur Kasse gebeten. Allerdings können sie, im Gegensatz zu Privatpersonen und gleich wie alle anderen Selbstständigerwerbenden, einen grösseren Spielraum zur Optimierung der Einkommensbeurteilung nutzen. Und darum geht es in diesem ersten Teil der Steuerserie.

Einkommen als Grundlage

Die Grundlage für die Steuererklärung bildet das Betriebseinkommen, das über die Buchhaltung ermittelt wird. Zwischen Privatperson und Unternehmer gibt es bis hierhin keinen Unterschied. Bei der Frage hingegen, wie das Einkommen bestimmt wird, gehen die Möglichkeiten auseinander. Privatpersonen müssen auf dem Lohnausweis des Arbeitgebers aufbauen. Landwirte hingegen auf dem in der Finanzbuchhaltung ausgewiesenem Einkommen. Und genau in dieser Finanzbuchhaltung besteht Spielraum.

Werden beispielsweise hohe Abschreibungen verbucht, sinkt das buchhalterische Einkommen, was dann tiefere Steuern zur Folge hat. Dasselbe gilt für Schuldzinsen, die ebenfalls vom Ertrag abgezogen werden. Die Optimierung hat aber einen Haken: Je tiefer das versteuerte Einkommen, umso tiefer fallen die AHV-Beiträge aus. Und das kann im Alter Lücken in der Altersvorsorge zur Folge haben. Lukas Steffen von der Agro-Treuhand Rütti AG betont deshalb, dass eine langfristige Steueroptimierung auf verschiedenen Aspekten aufbaut: «Dazu gehören Investitionen in den Gebäudeunterhalt, in Maschineninvestitionen und Abschreibungen, sowie eine gute Vorsorgeplanung mit der 2. und 3. Säule.»

hja

Die vollständige Berichterstattung finden Sie in der aktuellen Ausgabe der BauernZeitung vom 26. Januar. Falls Sie noch kein Abonnement der BauernZeitung haben, hier geht’s zum Angebot: 3 Monate für 20 Franken!