Das Gesetzt schreibt vor, dass stickstoffhaltige Dünger wie Gülle oder Mist nur zu Zeiten ausgebracht werden dürfen, in denen Pflanzen den Nährstoff auch aufnehmen können. Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Landwirt. Für geruchsaktive Stoffe gibt es keine gesetzlichen Imssionsgrenzwerte. Als übermässige geruchliche Belastung definiert die Luftreinhalteverordung, was «einen wesentlichen Teil der Bevölkerung…
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