Eine Motion aus dem Ständerat, die es vor der Einführung wieder abschaffen wollte, lehnte die grosse Kammer am Donnerstag mit 102 zu 83 Stimmen ab. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird.
Im Nationalrat setzten sich die Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und der Bundesrat durch. Die Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) ist damit vom Tisch. Schleppschläuche werden ab 1. Januar 2022 obligatorisch, wo ihr Einsatz topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniak-Emissionen deutlich senken.
Schleppschläuche nicht überall geeignet
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte die Motion annehmen wollen. Sie fand, ein Förderprogramm bringe mehr als Zwang. An Hängen oder dort, wo Bäume stünden, eigneten sich die Schleppschläuche nicht. Bei diesem Verfahren wird die Gülle über Schläuche vom Fass direkt aufs Erdreich ausgebracht statt gespritzt.
Trotz Fördermassnahmen steige der Anteil der Gülle, die mit Schleppschlauch ausgebracht werde, nicht mehr, argumentierten Minderheit und Bundesrat. Für Flächen, für die sich das Verfahren nicht eigne, gebe es weiterhin Ausnahmen.
Unterstützung vieler Kantone
Die meisten Kantone unterstützten das Obligatorium, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin zudem. Das Verfahren mit Schleppschlauch trage dazu bei, die Nährstoffverluste der Landwirtschaft zu senken, ohne negative Folgen für die Produktion.
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