Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gelten die Schlachtgewichte von Tieren als personenbezogene Daten und es fehle die Rechtsgrundlage, um sie offenzulegen. Wie Bundesrat Guy Parmelin im Nationalrat ausführte, geht diese Praxis auf ein Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück – bis 2017 war das Schlachtgewicht in der TVD einsehbar.
Wichtig für Tierzucht und Markt
Marcel Dettling (SVP, SZ) verlangt mit seiner Motion «Transparenz in der TVD» eine erneute Offenlegung der Schlachtgewichte und auch der Ergebnisse der CH-TAX-Einstufung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD). Die Daten seien wertvoll und wichtig für die Zucht effizienter und wirtschaftlicher Tiere sowie für die Schätzung von Zuchtwerten. Weiter würden sie zu einer marktkonformen Produktion beitragen, zumal bei zu starken Abweichungen von den Vorgaben die Landwirte mit Abzügen bestraft werden. Insofern trüge mehr Transparenz in der TVD auch zu mehr Transparenz in der Wertschöpfungskette bei, Dettling erwähnt hier die korrekte Anwendung von Handelsusanzen.
Für alle Beteiligten einsehbar machen
Der Motionär peilt eine Offenlegung der Schlachtdaten für mindestens auch den vorletzten Besitzer des Tieres an. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss zwar ab, anerkennt aber das Anliegen und möchte sogar noch weiter gehen: Er findet, es sollten alle Personen, die an der Zucht des betreffenden Tieres beteiligt waren, Zugang zu den Daten bekommen. Allerdings würde der Bundesrat die Pflicht dazu auf grössere Schlachthöfe beschränken, um den administrativen und finanziellen Aufwand zu begrenzen. Damit wären zwar rund 500 kleinere Schlachthöfe nicht betroffen, aber doch immerhin 80 Prozent der geschlachteten
Tiere.
Rundum Zustimmung
Dettling machte zu Beginn der Debatte im Nationalrat klar, dass er mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrats einverstanden sei. Das Plenum nahm seine Motion an. Guy Parmelin kündigte an, der kleinen Kammer als Zweitrat einen Vorschlag für Anpassungen zu machen.