Seit die Schweizer Milchproduzenten am 8. August 2018 in Bern auf der Basis eines konkreten Vorschlags beschlossen haben, bei der Branchenorganisation Milch eine Eingabe für eine „Nachhaltige Schweizer Milch“ zu deponieren, ist fast ein ganzes Jahr vergangen. Am 6. September 2018 gab es dazu im Vorstand der BO Milch eine Einigung und am 2. Mai 2019 hat deren Delegiertenversammlung das Reglement mit dem Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen auf der A-Molkereimilch verabschiedet. Darauf wurde eine A-Richtpreiserhöhung ab dem 1. September 2019 auf 71 Rappen beschlossen. Am 10. Juli 2019 hat der Vorstand der Branche auch die letzten Umsetzungsreglemente beschlossen und das gemeinsame Kennzeichen für den grünen Teppich verabschiedet. Die Lancierung erfolgt am 13. August 2019. Dabei wird unser Bundespräsident U. Maurer präsent sein. Damit kann der Standard per 1. September 2019 offiziell in Kraft treten.

Der Grüne Teppich ist der Standard für nachhaltige Schweizer Milch

Der Grüne Teppich ist das Ergebnis von viel Detailarbeit, aber auch bis zuletzt von Verhandlungen in der Branche. Die Produzenten sind dabei nicht in allen Punkten durchgedrungen und mussten auch Kompromiss eingehen, insbesondere bei der Verwendung der Kennzeichnung. Alle A-Molkereimilch erhält grundsätzlich den Zuschlag. Bei der silofreien A-Milch (Käsereimilch) haben die Sortenorganisationen das letzte Wort. Für B-Milch kann die Kennzeichnung verwendet werden, wobei beim Käseexport der LTO+ Preis zu zahlen ist. Klar keine Kennzeichnung gibt es hingegen für C-Milchprodukte. Das Ergebnis des Grünen Teppichs ist als Ganzes klar positiv zu werten.

Molkereimilchproduzenten müssen sich anmelden 

Für die Molkereimilchproduzenten wird es nun konkret. Seit dem 12. Juli haben sie die Möglichkeit, ihre Anmeldung beim „Grünen Teppich“ über eine Selbstdeklaration und Datenfreigabe auf www.dbmilch.ch online vorzunehmen. Als Hilfestellung ist dort auch eine Bedienungsanleitung aufgeschaltet. Dieses kurze Prozedere ist eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung des Nachhaltigkeitszuschlags von 3 Rappen ab dem 1. September 2019.

Für Produzenten ohne Internetanschluss bedarf es einer schriftlichen Anmeldung in Papierform bei TSM. Die Daten werden treuhänderisch durch die TSM verwaltet und überprüft. Wer zum Start mindestens ÖLN und BTS oder RAUS erfüllt, hat den Status „grün“ und ist für den Nachhaltigkeitszuschlag berechtigt. Diese Deklaration muss bis am 31. August 2019 erfolgt sein. Damit haben die Erstmilchkäufer, welche sich ebenfalls anmelden müssen, die Information, welchem „ihrer“ A-Molkereimilch-Lieferanten, sie den Zuschlag bezahlen müssen.

Schweizer Milchprodukte sollen mit dem Grünen Teppich besser positioniert werden

All das ist kein Selbstzweck. Es geht letztlich darum, Schweizer Milch und Milchprodukte bei den Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber Importen und im Export besser zu positionieren. Der „Grüne Teppich“ nimmt darum sehr gezielt sensible Punkte wie Tierwohl, Fütterung, Antibiotikaeinsatz etc. aus dem Spektrum der ganzen Nachhaltigkeit auf. Mit diesen Argumenten können die Vorteile der Schweizer Milch besser kommuniziert werden. Die Schweizer Milchproduzenten machen heute schon sehr vieles sehr, sehr gut. Sie zeichnen sich für die Mehrwerte des grünen Teppichs verantwortlich.

Die SMP hat dies mit den neuen Werbebotschaften bereits seit dem 1. März 2018 aufgenommen. Die ganze Branche muss nun selbstbewusst und gemeinsam gegen aussen damit auftreten, denn wir haben alle ein grosses Interesse, an einem guten und glaubwürdigen Image von Schweizer Milch und Milchprodukten.

Stephan Hagenbuch ist Direktor der Genossenschaft der Schweizer Milchproduzenten (SMP)