Das in Nordamerika beheimatete Einjährige Berufkraut kam im 18. Jahrhundert als Zierpflanze nach Mitteleuropa. Heuer steht der invasive Neophyt auf der Schwarzen Liste des Bundes, dessen massive Verbreitung unbedingt gestoppt werden muss.
Hemmung der Nachbarpflanzen
Warum? Das Einjährige Berufkraut ist sehr konkurrenzstark, denn es sondert gemäss dem AGFF «herbizidartige» Stoffe aus, um Nachbarpflanzen zu hemmen. Dadurch könnten dichte Bestände gebildet werden, welche die einheimische Flora verdrängen. Giftig ist es gemäss AGFF nicht, aber weil es von den Nutztieren verschmäht wird, kann es sich auf Weiden und extensiv bewirtschafteten Wiesen stark vermehren.
Konsequente mehrjährige Behandlung
Ausreissen: Um die weitere Ausbreitung zu stoppen, müssen die Pflanzen vor der Blüte mitsamt den Wurzeln idealerweise bei feuchten Bedingungen ausgerissen und über den Kehricht entsorgt werden, und dies über mehrere Jahre. Von einem Liegenlassen wird abgeraten, weil die Samen dort notreif werden und wegfliegen bzw. verschleppt werden könnten. Danach sollten die leeren Bodenstellen sofort mit einer Gräser- oder Blumenwiesenmischung angesät werden.
Regelmässiges Abmähen: Grössere Berufkraut-Bestände, in welchen die Bekämpfung durch Ausreissen zu aufwendig ist, könnten durch regelmässiges Mähen kurz vor der Blüte am Versamen gehindert werden. Dies helfe aber nur bei kurzen Schnittintervallen alle vier bis fünf Wochen und dies über viele Jahre hinweg. Denn der Samenvorrat im Boden bleibe gemäss dem Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen lange keimfähig.
Trotz der Mahd müsse zudem gleichzeitig gejätet werden, um den Bestand Jahr für Jahr zu reduzieren. Das Einjährige Berufkraut könne sonst zu einer mehrjährigen, buschigen und reichblühenden Pflanze heranwachsen. Das Schnittgut ohne Blüten und Samen kann kompostiert werden.
Regelmässige Nachkontrollen
Wichtig sind zudem regelmässige Nachkontrollen, gutes Reinigen der Maschinen nach dem Mähen von befallenen Flächen und grosse Vorsicht beim Transport. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zugelassen.