Ein Landwirt im Ruhestand schnitt seine Hecke vor zwei Jahren stark zurück. Nun verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer Geldstrafe im dreistelligen Bereich, wie die Pendlerzeitung "20 Minuten" berichtet.

Rotrückenwürger haben in der Hecke ein Zuhause gefunden

Ende 2017 schnitt der Mann ohne Bewilligung die Hälfte der eigenen Hecke ab. Damit habe er gegen das Naturschutzgesetz des Kantons Bern verstossen, so das Gericht.

Der Landwirt hatte die Hecke vor 40 Jahren selbst auf seinem Land angelegt und seither gepflegt. Auch ein Heckenspezialist des Natur- und Vogelschutzvereins Wohlen kam vor Ort zu Wort. Er beurteilte den aktuellen Zustand der Hecke und meinte, dass dieser gut sei. Es habe sich sogar eine Rotrückenwürger-Familie eingenistet. Dies zeige, dass die Biodiversität der Hecke intakt ist.

 

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Grosse Enttäuschung für den Landwirt

Trotzdem entschied das Gericht gegen den ehemaligen Landwirten. Dieser ist sehr enttäuscht, wie er gegenüber der Zeitung sagt. Vor Jahren habe er dem Dorf sogar 60 Quadratmeter Land wegen eines Projektes geschenkt. Nun stelle sich die gleiche Behörde gegen ihn. Ob er das Urteil weiterzieht ist noch unklar.

 

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