Die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» verlange einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft und wolle über eine Anpassung der Verfassung neben dem Bund auch die Kantone zu Schutz und Schonung von Biodiversität und Landschaften verpflichten. Gelder der öffentlichen Hand sollen hierfür eingesetzt werden. Für den Bundesrat geht das zu weit, da der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen «beträchtlich eingeschränkt» werden würde, wie es in einer Mitteilung heisst.
17 Prozent Schutzfläche bis 2030
Der Kern des indirekten Gegenvorschlags sei die gesetzliche Verankerung des Ziels, 17 Prozent der Landesfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dazu sollen auch besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen zählen. Um dies zu erreichen schlägt der Bundesrat z. B. die Ergänzung und Erweiterung nationaler Biotope oder der Ausbau von Waldreservaten vor. Heute stehen 13,4 Prozent der Fläche der Schweiz unter Schutz.
Auch Qualität, nicht nur Fläche
Damit neben der Fläche auch die Qualität für Schutz und Förderung der Biodiversität stimmt, sind folgende Punkte geplant:
- Schutz und Vernetzung der Lebensräume fördern.
- Ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum ankurbeln.
Konkret sollen beispielsweise naturnah gestalteter Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder, Wasserflächen oder begrünte Dächer und Fassaden entstehen. Schliesslich sei Naturnähe und Biodiversität auch für die Bevölkerung wertvoll.
Umfassende Baukultur im Gesetz verankern
Um die Schönheit und Attraktivität von Schweizer Siedlungen und Landschaften zu fördern, will der Bundesrat eine qualitativ hohe Baukultur im Gesetz verankern. Ausserdem werde die Rechtssicherheit gestärkt: Heute sind die Kantone auf Verordnungsstufe verpflichtet, die Bundesinventare in ihren Planungen zu berücksichtigen. Im Zukunft würde diese Bestimmung gesetzlich verankert.
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Trägerverein ist erfreut
Pro Natura, Bird Life, der Schweizer Heimatschutz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die zusammen den Trägerverein der Biodiversitäts-Initiative bilden, begrüssen den indirekten Gegenvorschlag. Damit anerkenne der Bundesrat den grossen Handlungsbedarf angesichts der Biodiversitätskrise. Denn was bisher unternommen worden sei, reiche nicht aus. Man werde die Vorlage analysieren und sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an der Vernehmlassung beteiligen.