Seit dem letzten Sommer gab es knapp 800 Ausnahmebewilligungen, um konventionelles Futter an Biokühe zu verfüttern. In der SRF-Sendung Kassensturz von heute Abend und in einer Vorschau der Radiosendung Espresso wird dieses Vorgehen als «Verwässerung» der Biomilch kritisiert.
Lukas Inderfurth, Mediensprecher von Bio Suisse, widerspricht dem. Die Ausnahmeklausel sei Teil der Bioverordnung des Bundes. Darin sei geregelt, dass in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei enormer Futterknappheit aufgrund aussergewöhnlicher Trockenheit Ausnahmebewilligungen erteilt werden können.
Damit ein Bauer die Bewilligung erhält, muss er nachweisen können, dass er weder in der Biobörse der Schweiz noch im nahen Ausland Bioraufutter gefunden hat. Er muss seinen Notstand genau dokumentieren. Erst nach gründlicher Überprüfung kann die Kontrollstelle eine Ausnahme erteilen. «Diese Regelung galt schon immer, da die Bio-Verordnung erfüllt sein muss», so Lukas Inderfurth.
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