Die WAK-S möchte die parlamentarische Initiative zur Risikoreduktion beim Pestizideinsatz mit Teilen der AP 22+ ergänzen, die bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden ist. Vorgesehen ist die Aufnahme dreier Artikel aus dem «Massnahmenpaket Trinkwasser» in den Absenkpfad:
- Artikel 6a (Nährstoffverluste)
- Artikel 70a (Auflagen zum ökologischen Leistungsnachweis)
- Artikel 164a (Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen)
Damit will man laut Mitteilung auf die Forderungen der Trinkwasser- und der Pestizidverbots-Initiative antworten und «die ökologische Komponente der Landwirtschaft weiter stärken.»
Ausnahmen für den Entzug der Zulassung
Weiter hat sich die WAK-S mit den Anträgen des Bundesrats zum Entwurf des Absenkpfads beschäftigt. Gemäss Mitteilung spricht sich die ständerätliche Kommission dafür aus, dass es beim Entzug von Zulassungen Ausnahmen geben soll, «wenn die Inlandversorgung mit wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen gefährdet ist.»
Der Bundesrat soll zudem die Möglichkeit haben, einzelne Aufgaben wie etwa das Monitoring der Ergebnisse an Private zu übertragen.
Das Geschäft geht im Herbst in den Ständerat.
Mehr finanzielle Mittel als der Bundesrat empfiehlt
Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates möchte die WAK-S sowohl die Zahlungsrahmen für die Produktionsförderungen, als auch für die Direktzahlungen auf 2'143 bzw. 11'252 Millionen Franken zu erhöhen. Damit bleibe der Zahlungsrahmen aber auf der Höhe der Jahre 2018 bis 2021.
Das Niveau der Zahlungen zu erhalten sei gerechtfertigt, da mit der Aufnahme eines Teils des «Massnahmenpakets Trinkwasser» in den Absenkpfad von Landwirtinnen und Landwirten zusätzliche Anstrengungen verlangt werden.