Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolgt zum grössten Teil über den europäischen Markt. Am 28. Januar 2022 tritt in allen EU-Mitgliedstaaten das modernisierte Tierarzneimittelrecht in Kraft. Um Medikamentenengpässe zu verhindern, hat der Bund nun Massnahmen getroffen.
«Es ist wichtig, dass für die Zulassung der Medikamente in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU», teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Damit werde die Gefahr verringert, dass Produkte vom Markt genommen würden.
Übernahme von EU-Recht
Ein Schwerpunkt des neuen Tierarzneimittelrechts der EU sind die Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Laut BLV entsprechen diese Massnahmen der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (Star) der Schweiz. Diese Massnahmen der EU sollen teilweise ins Schweizer Recht übernommen werden.
Weiter soll verhindert werden, dass der Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die EU erschwert wird.
Die Vernehmlassung der dringlichen Anpassungen dauert bis am 11. August.