Der Entscheid fiel mit 105 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Die Bürgerlichen betonten, wie wichtig es sei, «den Bürgern zuzuhören», die das Jagdgesetz mit grosser Mehrheit akzeptiert hätten, derweil die Linke einen «irreführenden» Text anprangerte. Ein Entscheid über die Initiative wird für Donnerstag erwartet.
Die Bevölkerung solle sich äussern
Die Mehrheit der Walliser Abgeordneten teilt somit die Position des Staatsrates, der die Initiative unterstützt und sie dem Volk mit einer Ja-Empfehlung unterbreiten will. Die Kantonsregierung vertritt die Ansicht, dass es wichtig sei, dass sich die Bevölkerung zur Problematik äussern könne.
«Keine grundlegende Veränderung»
Ein Ja zur kantonalen Initiative würde die aktuelle und zukünftige Situation für Grossraubtiere im Kanton nicht grundlegend verändern. Zudem habe der Kanton wenig Spielraum, um ein kantonales Konzept zu Grossraubtieren aufzustellen.
Die kantonale Initiative für ein Wallis ohne Grossraubtiere (Wolf, Luchs, Bär) war 2016 von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lanciert worden. Sie wurde im Januar 2017 mit 9545 Unterschriften eingereicht, 3545 mehr als nötig.
Im Januar 2017 leitete der Staatsrat die Initiative an den Grossen Rat weiter. Nach vorläufiger Prüfung und Änderung des Textes wurde die Volksinitiative im September 2019 von den Abgeordneten für gültig erklärt.
Beschränkung und Regulierung
Der Text fordert die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»
Am 27. September war das revidierte Jagdgesetz von 51,9 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten abgelehnt worden. Das Walliser Stimmvolk hingen votierte mit 68,6 Prozent der Stimmen für das Gesetz, das den Wolfsschutz lockern sollte.