Der erste Schnee ist nun auch im Mittelland gefallen: die kalte Jahreszeit hat begonnen. Auch während der Wintermonate werden Schafe, Ziegen und Rinder im Freien gehalten. Diese Haltung kommt den natürlichen Bedürfnissen der Tiere weitgehend entgegen. Dennoch gibt es einige Aspekte zu beachten.

Auf Nachfrage beim Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern gilt es bei der Haltung von Nutztieren im Freien die Schweizer Tierschutzverordnung zu beachten. Als Hilfestellung stellen einzelne Kantone den Tierhaltern Merkblätter zur Verfügung. Die BauernZeitung fragte beim Veterinäramt Zürich nach, worauf bei der Haltung von Schafen, Ziegen und Rindern im Freien in der winterlichen Jahreszeit zu achten ist.

Haltung im Freien für gesunde Tiere kein Problem

AboSchafeSo gefällt es den Schafen auf der WinterweideMittwoch, 13. Oktober 2021 Die Haltung der Tiere im Freien stellt laut dem zürcherischen Veterinäramt im Winter kein Problem dar, sofern die Tiere gesund sind, die Haltung im Freien gewohnt sind und jederzeit Zugang zu einem geeigneten Witterungsschutz haben. 

Im Winter fordert das Zürcher Veterinäramt vom 1. Dezember bis Ende Februar einen künstlichen Witterungsschutz, ausser an Tagen und Nächten mit trockener Witterung. Der Witterungsschutz muss laut Fachinformation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) allen Tieren gleichzeitig Platz bieten, eine trockene Liegefläche bieten und auch im Liegebereich vor Wind, Regen und Schnee schützen. Die Mindestmasse sind in der Fachinformation des Tierschutzes zur jeweiligen Tierart zu finden.

Höherer Energiebedarf bei Kälte

Ausserdem muss gemäss der Fachinformation sichergestellt sein, dass den Tieren ausreichend Futter zur Verfügung steht. Wichtig zu wissen ist laut dem Veterinäramt Zürich, dass die Tiere bei Kälte einen 10 bis 15 Prozent höheren Energiebedarf haben.

Ist eine Zufütterung, beispielsweise durch eine schneebedeckte Weide nötig, sei zu beachten, dass das Futter nicht durch Regen oder Schnee in seiner Qualität gemindert werde. Dazu eignet sich beispielsweise eine überdachte Futterraufe.

Morast um Witterungsschutz verhindern

Neben den beschriebenen zwingenden Vorgaben an den Witterungsschutz ist es laut Veterinäramt Zürich ideal, wenn dieser auf drei Seiten geschlossen ist und sich die Öffnung auf der dem Wind abgewandten Seite befindet. Um die Saugfähigkeit und Isolation sicherzustellen, empfiehlt es sich zudem, die Einstreu regelmässig zu erneuern.

Ausserdem müsse der Witterungsschutz regelmässig verstellt werden, um morastige Böden drumherum zu vermeiden und somit die Klauengesundheit der Tiere nicht zu beeinträchtigen. Gleiches gilt für Futter- und Tränkeeinrichtungen. Besonders mit Kot und Harn versetzter Morast wirkt stark schädigend auf Horn und Haut.

«Im Winter haben die Tiere einen zehn bis 15 Prozent höheren Energiebedarf.»

Veterinäramt Zürich

Mehr Meldungen im Winter

Immer wieder haben Landwirte mit Meldungen der Bevölkerung über die Haltung ihrer Tiere im Freien zu kämpfen. Wie das Veterinäramt Zürich berichtet, kommt es im Kanton zu mehr Meldungen im Winter als im Sommer. Besonders bei Schneefall oder bei nasskalter Witterung sei eine Zunahme zu beobachten.

Zur Vermeidung solcher Meldungen empfiehlt das Veterinäramt, die Angebote für die Tiere wie Tränke, Futterzufuhr und Unterstände so zu platzieren, dass sie für die Bevölkerung ersichtlich sind. Eine weitere Möglichkeit sei, mithilfe einer Informationstafel über die getroffenen Massnahmen zu informieren.

Tägliche Kontrolle der Herde

Einen konkreten Zeitpunkt, ab dem die Tiere eingestallt werden müssen, gibt es laut Veterinäramt nicht. Wichtig sei bei der Haltung der Tiere im Freien, dass der Landwirt mindestens einmal täglich den Unterstand, das Wasser- und Futterangebot sowie das Wohlbefinden der Tiere kontrolliert.

Zeigen die Tiere trotz genügendem Witterungsschutz Anzeichen von Kältestress wie beispielsweise gekrümmter Rücken, vermeiden von Abliegen, Einstellen des Fressverhaltens, empfehle es sich je nach Ursache, die einzelnen betroffenen Tiere oder die ganze Herde einzustallen.

«Hochtragende Muttertiere müssen in der Winterperiode vor der Geburt eingestallt werden.»

BLV

Freier Zugang zu Wasser

Gemäss Fachinformation des BLV muss den genannten Tieren im Winter zweimal täglich Wasser zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei Minustemperaturen ist laut Veterinäramt darauf zu achten, das Wasser zweimal täglich von Eis zu befreien.

Das Veterinäramt selbst empfiehlt jedoch grundsätzlich, den Tieren einen permanenten Zugang zu Wasser zu bieten. Dem Amt ist bewusst, dass ein freier Zugang zu Wasser vor allem im Winter nicht immer einfach ist, doch es sollte auch im Winter ein Ziel sein.

Einstallung hochtragender Muttertiere

Aufgrund des hohen Wärmebedürfnisses frisch geborener Zicklein und Lämmer müssen hochtragende Muttertiere laut Fachinformation des BLV während der Winterfütterungsperiode vor der Geburt eingestallt werden. Zudem müssen die Tiere bis mindestens zwei Wochen nach der Geburt jederzeit Zugang zu einer Unterkunft haben.