Die Newcastle-Krankheit sei bei Geflügel europaweit gefürchtet, da ihre Konsequenzen für die Tiergesundheit und den Export von Geflügelprodukten wie Fleisch oder Eier enorm sind, heisst es in der Geflügelzeitung. Die Schweiz ist amtlich anerkannt frei von dieser Seuche, einzelne Ausbrüche – wie im Januar 2022 im Kanton Zürich – sind aber nicht ausgeschlossen. Zumal Newcastle auf verschiedenen Wegen übertragen werden kann.
Unentdeckt kranke Tiere als Reservoirs
Der virale Erreger wird gemäss Fachinformation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowohl während der Inkubationszeit (bevor Symptome auftreten), der Krankheitsphase und der Gesundung über alle Exkremente und Sekrete ausgeschieden. Symptomlos erkrankte Tiere gelten daher als Reservoirs, die unbemerkt die Krankheit verbreiten können.
Die Ansteckung erfolge direkt über den Kontakt mit Ausscheidungen oder z. B. Speichel, via Tröpfchen durch die Luft oder auch indirekt. Für letzteren Fall kommen etwa kontaminierte Personen bzw. Kleidung, Geflügelprodukte, tierische Abfälle, Wildvogelkot, Geräte oder Eierkartons in Frage. Importe, z. B. von Ziervögeln, sind weitere potentielle Einschleppungswege.
Keine Impfung in der Schweiz
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz gegen die Newcastle-Krankheit beim Geflügel keine Impfung zugelassen. Ein Sonderfall bilden laut Geflügelzeitung Tauben: Sie dürfen gegen die sie betreffende Sonderform der Newcastle-Krankheit – die Taubenpest – geimpft werden. Dieses Virus sei aber stark an Tauben angepasst und in der Regel nicht auf Hühnervögel übertragbar.
Auf Menschen übertragbar
Bei Personen, die engen direkten Kontakt zu an der Newcastle-Krankheit leidenden Tieren hatten, kann es ebenfalls zu einer Infektion kommen (Zoonose). Die Ansteckung erfolgt gemäss BLV über die Luft oder die Bindehaut.
Weitere Informationen