Jagdbanngebiete oder Wildtier-Schutzgebiete helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen. Die Jagd ist dort verboten - es sei denn, sie sei für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig. Dann soll jagdbares Wild abgeschossen werden dürfen.
Der Ständerat will ergänzen, dass im Jagdbanngebiet auch Steinböcke und Wölfe geschossen werden dürfen. Der Nationalrat dagegen will den Wolf ausnehmen.
Zahl der Wolfsrudel steigt
Eine Minderheit im Ständerat hätte dem Nationalrat folgen wollen, drang aber mit 24 zu 16 Stimmen nicht durch. Sprecher Didier Berberat (SP/NE) erinnerte bei der Beratung am Dienstag daran, dass der Wolf ein geschütztes Tier sei. Eine Jagderlaubnis in diesen Zonen würde die Chancen des bereits im Raum stehenden Referendums erhöhen.
Beat Rieder (CVP/VS) rief in Erinnerung, dass zurzeit acht Wolfsrudel im Land lebten und deren Zahl steige. In Jagdbanngebieten würden sich die Raubtiere ohne Regulierungsmöglichkeit unkontrolliert ausbreiten. "In Jagdbanngebieten leben Menschen und Nutztiere", mahnte auch Werner Hösli (SVP/GL).
Umweltministerin Simonetta Sommaruga stellte klar, dass Jagdbanngebiete geschützten Arten Zuflucht bieten sollten. Der Bundesrat halte es nicht für nötig, Wölfe in diesen Zonen abzuschiessen. Zudem seien deren Streifgebiete grösser als die Schutzgebiete. Deshalb bestehe die Möglichkeit nach wie vor, Wölfe ausserhalb der Schutzzonen zu schiessen.
Uneinigkeit bei Jagdprüfungen
Uneinig sind sich die Räte auch bei der Frage, ob Kantone neu Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen müssen. Der Ständerat beharrt darauf, beim geltenden Recht zu bleiben und dies nicht zuzulassen. Der Nationalrat will Jägerinnen und Jägern Berechtigungen ausstellen, wenn sie eine kantonale Jagdprüfung abgelegt haben.
Gemäss Sommaruga unterstützen auch die Jäger und die Mehrheit der Kantone diese Harmonisierung. Das Parlament habe sie in Auftrag gegeben.
Offen bleibt zudem eine Frage bei den Bedingungen von Abschüssen. Der Nationalrat will, dass Abschüsse das Kriterium erfüllen müssen, dass dadurch regional angemessene Wildbestände erhalten bleiben. Also zum Beispiel, dass Wölfe nicht andere Wildtiere in zu grosser Menge reduzieren können. Der Ständerat will diesen Zusatz nicht.
Weniger Schutz
Eine weitere Differenz bleibt bei der Frage, wer mitreden darf bei den Kriterien für die Vergütung für Schäden durch geschützte Tierarten. Der Nationalrat will, dass nicht nur Kantone, sondern auch andere "betroffene Kreise" angehört werden. Auch diesen Zusatz lehnt der Ständerat ab.
Bereits fest steht, dass Wölfe und andere geschützte Tierarten weniger Schutz vor dem Abschuss haben als bisher. Das letzte Wort wird voraussichtlich das Stimmvolk haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.
Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung noch einmal zurück an den Nationalrat.