Heute machen Biodiversitätsförderflächen BFF zwar über 15 Prozent der LN aus, es gibt aber laut Bird Life grosse regionale Unterschiede. Ausserdem sei nur eine Minderheit wirklich als naturnaher Lebensraum zu bezeichnen, der sich durch tiefen Nährstoffgehalt und hohe Biodiversität auszeichne.
Bird Life sieht Handlungsbedarf
Die effektiv zum Artenerhalt wirksamen Flächen dürften also deutlich unter 15 Prozent der LN liegen. Zudem wird diskutiert, ob der angestrebte Anteil an BFF angesichts der landwirtschaftlichen Intensivierung erhöht werden müsste.
Bird Life schreibt, es gebe drei Ansatzpunkte in Sachen BFF:
- Es braucht mehr BFF in Ackerbau-Gebieten (Bunt- und Rotationsbrachen seien besonders wertvoll)
- Bestehende BFF sollten aufgewertet (von QI auf QII und darüber hinaus). So könnte bei gleichbleibender Fläche ein besserer Effekt erzielt werden.
- Kleinstrukturen wie Stein- und Asthaufen, Kopfweiden, Holzbeigen, Sträucher usw. sowie ungenutzte Randbereiche sind zu erhalten und zu fördern. Auch diese Elemente brauchen wenig Platz und können eine grosse Wirkung haben.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die chronischen Nährstoffüberschüsse infolge des Einsatzes von Kunstdüngern und den Import von Futtermitteln sind zu stoppen.
- Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche wird standortangepasst und naturnah bewirtschaftet (z. B. Wahl und Staffelung der Schnittzeitpunkte, Verzicht auf Trommelmähwerke und Mähaufbereiter, Bereitung von Dürrfutter).
In mehreren Projekten bietet Bird Life zusammen mit Partnern und Freiwilligen Hilfe für das Anlegen und den Unterhalt von Strukturen und Lebensräumen für Vögel und Kleintiere Hilfe an. Die finanziellen Mittel dazu sind aber gemäss BirdLife sehr begrenzt.
Gestaffelt Mähen für den Steinkauz
Manche Arten brauchen auch aufwendigere Massnahmen. So konnte im Tessin und in der Ajoie eine Zunahme der Steinkauz-Bestände erreicht werden, indem passende Nistkästen installiert und Sitzwarten aufgestellt wurden. Zusätzlich bewährte sich das gestaffelte Mähen der Parzellen im Brutgebiet, damit jederzeit ein geeignetes Jagdrevier für die kleinen Greifvögel zur Verfügung stand.
Elektrozaun und Pfützen für Kiebitze
Als Bodenbrüter haben Kiebitze noch mehr Ansprüche als der Steinkauz. Für sie wurden im Seeland Flächen als Rotationsbrache beim Kanton angemeldet. Freiwillige und Mitarbeitende von BirdLife Schweiz kontrollieren fast täglich den Schutz des Brutgebiets durch einen Elektrozaun. Denn die Kiebitz-Gelege müssen vor Füchsen geschützt werden. Auch ein kleiner Teich, von einer Solarpumpe mit Wasser versorgt, gehört zum Seeländer Kiebitz-Gebiet. Die beteiligten Landwirte wurden für ihren Ertragsausfall und ihren Aufwand entschädigt.
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Kiebitze brauchen nicht nur Platz für ihre Bodennester. Die Gelege müssen auch vor Füchsen geschützt werden. (Bild Pixabay)
Finanzielle Anreize sind zu klein
BFF besetzen Parzellen, auf denen man mit Milchproduktion, Acker- oder Gemüsebau inklusive Versorgungssicherheits- und Kulturbeiträgen Geld verdienen könnte. Je nach Lage und möglichen Alternativen sind sie finanziell nicht attraktiv. Als Folge davon sind BFF laut Bird Life Schweiz oft nicht dort zu finden, wo sie aus Sicht der Vernetzung oder zu fördernden Zielarten idealerweise platziert werden sollten.
Regionalspezifische BFF-Massnahmen können zwar helfen, für bestimmte regionale Arten ein passendes Vorgehen zu finanzieren, oft reichen aber die Gelder nicht. Ein Beispiel ist die Region Intyamon FR, wo in der Talebene zwar eine Förderung für das Braunkehlchen mit angepasster Nutzung der Weideflächen eingerichtet wurde, die Milchproduktion für Gruyère-Käse aber attraktiver blieb. So wurde am Ende Mais für die Tierfütterung gepflanzt und die Bestände an Braunkehlchen nahmen weiter ab.
Das Interesse ist da, das Wissen fehlt
Zwar seien Bäuerinnen und Bauern im Allgemeinen interessiert an der Natur und deren Schutz. Es fehle aber am nötigen Wissen über wirksame Massnahmen. Aus Sicht von BirdLife ist dies auch der landwirtschaftlichen Ausbildung geschuldet, die den Themen Naturschutz und Biodiversität zu wenig Zeit widme.
Information und Beratung zum Vogelschutz
Damit ein Betrieb Vernetzungsbeiträge beziehen kann, muss er sich laut Direktzahlungsverordnung fachlich beraten lassen. Das kann entweder einzelbetrieblich oder in Kleingruppen gemacht werden. Danach werden mit der Projektträgerschaft entsprechende Vereinbarungen geschlossen.
Für diese Beratung sind die kantonalen Fachstellen zuständig. Zudem sind laut Bird Life Schweiz viele Natur- und Vogelschutzvereine gerne bereit, Landwirte in ihrer Gemeinde zu beraten.
Auskünfte zum landwirtschaftlichen Vogelschutz erteilt auch Véronique Chevillat, Biodiversitätsberaterin am Forschungs-
institut für biologischen Landbau.
Viele Informationen und praktische Hinweise sind auf der Website «Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb» zusammengetragen (siehe Link unten). Dort finden Sie auch eine Liste mit Beratungs- und kantonalen Fachstellen.
Weitere Informationen:
www.agri-biodiv.ch
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