Die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) sieht in drei Bereichen der AP 22+ Handlungsbedarf. Besonders beim Betriebsbeitrag, den Ausbildungsanforderungen und dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) wird eine Überarbeitung gefordert. Dabei hat die VKMB klare Ziele und konkrete Vorschläge.
150'000 Franken für die Vielfalt
Für die Betriebsbeiträge schlägt der VKMB eine tiefere Obergrenze vor, nämlich 150'000 statt 250’00 Franken. Der Vorschlag des Bundesrats sei eine «lächerliche Grenze, die der Bevölkerung nicht erklärt werden kann», wie es Regina Furrer-Wyss formulierte. Zudem solle der Betriebsbeitrag 8'000 statt 4'500 Franken betragen. Auf diese Weise werde der Struktur-Vielfalt ihr zustehender Wert gegeben.
Keine «Verschulung» der Landwirtschaft
Mit der AP22+ würden Direktzahlungen nur noch an Landwirte ausbezahlt, die einen Fachausweis haben. Die VKMB jedoch sieht gerade auch eine Chance in der Vielfalt der Bildungswege, die zum Bauern-Beruf führen. Alle Motivierten sollen Zugang erhalten, so würden auch Innovationen gefördert.
Bäuerliches Bodenrecht anpassen
Der Zugang zu landwirtschaftlichem Boden müsse zeitgemäss geregelt werden. Bisher ist dieser auf Hofübergaben innerhalb der Familie ausgelegt. Die AP 22+ aber verhindere Boden-Spekulationen nicht zuverlässig und müsse daher angepasst werden. Nur so sei es möglich, diese «Schweizer Errungenschaft» zu erhalten.
Ökologisches Gesamtpaket statt zerstückelter Massnahmen
Neben diesen drei grossen Forderungsbereichen hat die VKMB weitere Anliegen. Beispielsweisse zum Pachtzins (keine weitere Erhöhung) und dem Versicherungsschutz mitarbeitender Familienmitglieder. Ausserdem wünscht man sich mehr Förderung für «ökologische Gesamtsysteme», zum Beispiel biologische Betriebe. Die Natur sei ein System und zerstückelte einzelne Ökosystemleistungen zu unterstützen darum nicht zielführend.
jsc