Die Massnahme «Begrenzung Rohproteinzufuhr» ist dem Modul Ressourcen im Produktionssystem Nutztierhaltung zugeordnet und soll als eine von fünf Massnahmen der Agrarpolitik 2022+ in der Nutztierhaltung eingeführt werden. eingeführt werden. Hier gehts zur Übersicht
Wirkung von GMF verbessern
Mit der Massnahme «Begrenzung der Rohproteinzufuhr» will der Bundesrat die Wirkung von GMF in Bezug auf den Kraftfuttereinsatz, sowie die Anteile von Gras und Silomais in der Futterration verbessern. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat eine bessere Kontrollierbarkeit der Auflagen.
Wie er in der Botschaft zur AP 22+ schreibt, soll das mit einer abgestuften Begrenzung der Rohproteinzufuhr erfolgen.
Mais wird durch Eiweiss-Begrenzung geregelt
Durch die Massnahme werde nicht nur die Kontrollierbarkeit verbessert, sondern gleich auch die Limitierung des Einsatzes von Mais in der Wiederkäuerfütterung hinfällig. Diese würde nämlich neu durch die Begrenzung der Eiweisszufuhr geregelt.
Beitrag pro Hektare Grünland
Wie genau diese abgestufte Begrenzung aussehen soll, ist in der Botschaft nicht weiter ausgeführt. Der Bund schreibt jedoch, dass der Energieausgleich der Futterration gewährleistet werden soll. Gemeint sind zum Beispiel allfällige Proteinüberschüsse während der Weidesaison. Ausserdem soll die GMF weiter gefördert werden, weshalb der Beitrag pro Hektare Grünland ausgerichtet werden soll.
Regionaler Futter-Austausch wahrscheinlich noch erlaubt
Zwar stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass die Proteinversorgung der Tiere «primär mit dem betriebseigenen Futtermitteln» sichergestellt werden soll. Dennoch wird angedeutet, dass der Austausch von eiweissreichen Futtermitteln innerhalb einer Region möglich bleiben soll.
Vielfältige Ziele werden damit verfolgt
Im Produktionssystem Nutztierhaltung strebt der Bund grundsätzlich eine standortangepasste Fütterung und standortangepasste Tierbestände an. Zusätzlich sollen die Ziellücken im Bereich der natürlichen Ressourcen und des Klimas reduziert und die Tiergesundheit «inklusive Tierwohl» gefördert werden. Ausserdem will der Bund Anreize zur Senkung der Ammoniak- und Treibhausgasemissionen schaffen.
Alle Ziele sollen mit fünf Massnahmen in den Modulen Ressourcen, Ammoniak, Tiergesundheit und Klima erreicht werden.
Parlamentsdebatte ist noch offen
Wie alle Massnahmen gehört auch die «Begrenzung Rohproteinzufuhr» zum Handlungsfeld 1 und soll so den ökologischen Fussabdruck der Tierhaltung reduzieren. Ob die neuen Beiträge wie geplant am 1. Januar 2022 eingeführt werden, ist noch von der Parlamentsdebatte zur AP 22+ abhängig.
Diese wird entscheiden, ob die Massnahme eine Mehrheit finden wird. Hier gehts zu allen Massnahmen im ersten Handlungsfeld der Agrarpolitik 2022+