Die landwirtschaftliche Beratung läuft auf Hochtouren. Auf den Höfen herrscht Informationsbedarf, denn die Änderungen, welche die parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) 19.475 mit sich bringt, sind gross. Aber wie heisst es so schön? «Der Mist ist noch nicht geführt.» Da wartet noch die Mini-AP. Bei der AP 22+, diesem einst stark umstrittenen und umfassenden Reformpaket, herrscht seit dessen Schrumpfung auf ein Mini-Paket grosse politische Einigkeit. Die Mini-AP, die in verkleinerter Form und mit einer etappenweisen Umsetzung daherkommt, findet gar beim Schweizer Bauernverband (SBV) Zustimmung. Der Nationalrat wird sich in der Frühlingssession damit befassen.
Verantwortlich sind die Kantone
Während sich die Parlamentarier auf die Session vorbereiten, füllen die Landwirtinnen und Landwirte die Online-Erhebung aus. Während erste Erhebungsfenster bald schliessen, werden andere erst noch öffnen. Die unterschiedlichen «Öffnungszeitnen» haben ihre Ursache im kantonalen Vollzug. Die Verantwortung obliegt den Kantonen. Oder anders gesagt: Der Bund gibt die Richtung vor und die Kantonene verantworten, wie das vollzogen wird.
Freiwillig (grün) und verpflichtend (gelb)
Der 1. Januar 2023 ist ein wichtiger Tag auf dem Zeitstrahl der sich verändernden Agrarpolitik. Die neuen «freiwilligen» Produktionssystembeiträge (in der Grafik grün markiert) nehmen Fahrt auf. Während sie freiwillig sind, treten auch «Pflichtübungen» (sind in der Grafik gelb markiert), wie beispielsweise Spülwassertank und die automatische Innenreinigung bei Feldspritzen, in Kraft.
Die Grafik, die in ähnlicher Form jüngst an der Informationsveranstaltung am Inforama Rütti in Zollikofen BE publiziert wurde, zeigt, was wann kam, kommt und auch noch kommen wird.