Wie in Zukunft mit dem Grenzschutz für Zucker umgegangen werden soll, darüber sind sich die politischen Gremien in der Schweiz uneins. Angefangen hatte die Debatte im Mai dieses Jahres mit der Verhandlung der parlamentarischen Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Der Nationalrat wollte den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 Kilo Zucker weiterführen und dafür das Landwirtschaftsgesetz anpassen. Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, er argumentiert mit einer Schwächung der verarbeitenden Zuckerindustrie in der Schweiz.
Betroffene Kreise sollen angehört werden
Weiter ging es mit den Einzelkulturbeiträgen für Zuckerrüben, die das Parlament bei 2'100 Franken je Hektare belassen will (befristet bis 2026). Für IP- und Bio-Zucker solle es hingegen einen Zuschlag von 200 Franken je Hektare geben.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-S entschied, vor der Detailberatung die betroffenen Kreise anzuhören. Damit verzögerte sich das Geschäft und konnte nicht mehr wie geplant in der Sommersession behandelt werden.
Ein Auf und Ab verhindern
Um zu vermeiden, dass der der Grenzschutz vor dem Parlamentsbeschluss sinkt und dann nach der möglichen Wiedereinführung des Mindestgrenzschutzes wieder ansteigt, hat die WAK-S den Bundesrat um eine Verlängerung gebeten. Wie es in einer Mitteilung heisst, wäre der Grenzschutz ansonsten Ende September 2021 ausgelaufen. Der Bundesrat gibt dem Anliegen statt und ändert die Agrareinfuhrverordnung, wodurch der Mindestgrenzschutz von sieben Franken je 100 Kilo bis zum 31. Dezember 2021 gilt.