Mit 7 zu 6 Stimmen beschloss die Kommission Nichteintreten auf die Vorlage, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Gesetzesprojekt angestossen hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). Es soll Einzelkulturbeiträge an Bauern und Grenzschutz für Zucker gesetzlich verankern. Beide Elemente sind derzeit und bis kommenden September auf Verordnungsstufe geregelt.
Besser als Verordnung
Die grosse Kammer stimmte den Änderungen im Landwirtschaftsgesetz in der Sondersession vom Mai deutlich zu – gegen den Willen des Bundesrats sowie von Grünen, FDP und Grünliberalen. Nun entscheidet der Ständerat in der nächste Woche beginnenden Sommersession darüber.
Die Mehrheit der WAK-S ist gemäss Mitteilung der Ansicht, der Bundesrat habe die entsprechenden Massnahmen bereits im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets vorgesehen. Es sei wesentlich besser, diese auf Verordnungsstufe zu verankern als auf Gesetzesstufe. Eine starke Minderheit will auf die Vorlage eintreten.
Gegen neue Fördergelder
Ähnlich knapp fiel der Kommissionsentscheid auf eine vom Nationalrat angenommene Motion aus, die verlangt, den ökologischen Anbau von Zuckerrüben mit Direktzahlungen zu fördern. Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die WAK-S gegen die Motion, weil das Verlangte bereits umgesetzt wird, wie die Mehrheit argumentiert. Auch über die Motion debattiert der Ständerat im Juni.