Der Entscheid des Parlaments zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes fiel noch im vergangenen Jahr: Befristet bis 2026 soll die Stützung der Schweizer Zuckerproduktion weitergeführt werden. Dies konkret in Form eines Mindestgrenzschutzes von 7 Franken je 100 kg Zucker und eines Einzelkulturbeitrags von 2'100 Franken je Hektare Zuckerrüben. Dazukommen für Bio- oder integriert produzierte Zuckerrüben zusätzliche 200 Franken pro Hektare. Wie der Bundesrat mitteilt, wurde gegen diese Beschlüsse kein Referendum ergriffen und sie treten am 1. März 2022 in Kraft.
«integrierte Produktion» definiert nach IP-Suisse
Der Bundesrat hat nun seinerseits die nötigen Anpassungen auf Ebene Verordnung vorgenommen (Agrareinfuhr- und Einzelkulturbeitragsverordnung). Dazu habe man den im Agrarrecht bisher nicht definierten Begriff «integrierte Produktion» als Anbau unter Verzicht auf Fungizide und Insektizide verstanden. Das entspricht den Richtlinien von IP-Suisse.
Den Zuschlag von 200 Franken je Hektare auf den Einzelkulturbeitrag gibt es demnach für Rüben, die auch Beiträge gemäss Direktzahlungsverordnung für Bio oder Fungizid- und Insektizidverzicht erhalten.