Die Schweiz soll ihre Netto-Treibhausemissionen bis 2050 auf null senken, dazu hat sie sich mit der Ratifizierung des internationalen Klimaabkommens verpflichtet. Um dies zu erreichen, sollen erneuerbare Energien ausgebaut werden und die Landwirtschaft wird dazu aufgerufen, auf ökologische Produktion zu setzen und ihre Nährstoffkreisläufe zu schliessen. Biomasseanlagen würden zur Erreichung dieser Ziele wichtige Beiträge leisten und erst noch einheimische Ressourcen nutzen, schreibt Ökostrom in einer Medienmitteilung.
Energie und Klimaschutz in einem
Durch die Nutzung der landwirtschaftlichen Biomasse wie zum Beispiel Gülle, Mist oder Holz, kann zum einen Strom, Wärme und Biogas produziert werden, zum anderen werden grosse Mengen des klimaschädlichen Gases Methan in Energie umgesetzt. Ein weiterer Vorteil sei die erhöhte Stabilität im Stromnetz, da die Biomasseanlagen flexibel und wetterunabhängig produzieren könnten.
Biomasseanlagen in Gefahr
Aktuell werden die Leistungen über die Energiegesetzgebung abgegolten. Mit der Totalrevision des Energiegesetztes soll dieses Förderinstrument per 2023 auslaufen und durch einmalige Investitionsbeiträge ersetzt werden. Das hätte verheerende Folgen für Biomasseanlagen, da dadurch bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen zugebaut würden. Der Vertreter der landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber Ökostrom begrüsst die Forderungen der Motionen von Ständerat Daniel Fässler und Nationalrat Jürg Grossen.
Neue Finanzierungslösung gefordert
In den Motionen wird eine tragfähige Finanzierungslösung gefordert, damit die Rentabilität von Biomasseanlagen auch langfristig garantiert werden kann. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Biomasseanlagen erbringen, müssen abgegolten und ein Rückschritt im Bereich Klimaschutz soll unbedingt vermieden werden. Ökostrom hofft, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, um den Erhalt und Zubau von Biomasseanlagen zu sichern.