Auch die Landwirtschaft sei auf eine sichere Stromversorgung angewiesen und könne gleichzeitig einen Beitrag dafür leisten. Deshalb sagt der Vorstand des Bauernverbands Aargau (BVA) Ja zum Stromgesetz, über das am 9. Juni abgestimmt wird. Dieses schaffe eine wichtige Grundlage für den Ausbau der Stromproduktion aus einheimischen Quellen.
Anreize für Strom vom Hof
Gewürdigt hat der Vorstand vor allem auch die Anreize für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik, auch in der Landwirtschaft. Die Fördermittel würden verlängert und erweitert. So könnten Kleinanlagen, die auf Eigenverbrauch ausgerichtet seien, weiterhin von den bewährten Investitionsbeiträgen in Form der Einmalvergütung profitieren. Anlagen über 150 kWp hätten die Möglichkeit, zwischen einer gleitenden Marktprämie und Investitionsbeiträgen zu wählen. Im Fall der gleitenden Marktprämie werde über den Netzzuschlagsfonds die Differenz ausbezahlt, wenn der Erlös für den ins Netz eingespeisten Strom unter den festgelegten Vergütungssatz (Basis Referenzmarktpreis) sinke, erklärt Priska Stierli, Fachmitarbeiterin Energie und Klima beim BVA. Damit liessen sich die Stromerlöse besser kalkulieren, die Produzenten würden vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt und es würden schweizweit einheitliche Vergütungsbedingungen geschaffen.
Gerade für Bauernhöfe ein Vorteil sei, dass künftig Beiträge an den Ausbau von Erschliessungsleitungen geleistet werden können. Und profitieren könnten Anbieter von Solarstrom von den neuen Möglichkeiten für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuelle Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch.
Strom besser vermarktbar
Dabei könne die vorhandene Netzinfrastruktur zu einem reduzierten Tarif genutzt werden. Der Solarstrom vom Bauernhof lasse sich künftig somit in der Nachbarschaft oder gar in der ganzen Gemeinde selber vermarkten.