In der laufenden Sommersession berät das eidgenössische Parlament unter anderem über die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2). Dabei geht es auch darum, wie viel Wohnraum ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden soll. «Drei Wohnungen auf einem Bauernhof sollten doch möglich sein. Eine für den Betriebsleiter, eine für die abtretende Generation und eine für den Nachwuchs als Hofnachfolger», findet Sepp…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 5 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.