Wie Lebensmittelläden sind auch Hofläden auf Bauernbetrieben trotz der Massnahmen des Bundesrats gegen die Verbreitung des Coronavirus noch offen.  

Vorschriften für bediente Läden

Der Schweizer Bauernverband (SBV) informiert in einer Medienmitteilung über die Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung in der ausserordentlichen Lage. Selbstbedienungsangebote sind demnach unproblematisch. Für bediente Läden gelten die Hygienemassnahmen des Bundes:

  • Gründliches Händewaschen
  • Kein Händeschütteln
  • Genügend Abstand zu anderen Personen halten

Um den letzten Punkt einzuhalten, müsse man je nachdem die Anzahl Kunden begrenzen, die gleichzeitig im Hofladen stehen dürfen. 

 

Was ist mit Setzlingen?

Aus unserer Leserschaft erreichte uns die Frage, ob man im Hofladen auch betriebseigene Setzlinge verkaufen dürfe, obwohl Gärtnereien derzeit geschlossen bleiben müssen.

Sandra Helfenstein vom Schweizer Bauernverband SBV erklärt auf Anfrage der BauernZeitung am 19. März 2020, der Verkauf von Setzlingen an Private sei aktuell nicht erlaubt.

Die Versorgung der Gemüseproduzenten mit den von ihnen benötigten Pflanzen sei aber gewährleistet. 

 

Bargeldlos ist ideal

Da man dabei am wenigsten in Kontakt mit anderen Personen oder deren Geld kommt, sind bargeldlose Lösungen derzeit ideal. Ein Beispiel dafür ist Twint, das bereits auf 1000 Höfen in der Schweiz verwendet wird. Weitere Informationen zu Twint finden Sie auf vomhof.ch

Keine Wochenmärkte

Anders als Hofläden sind Wochenmärkte bis auf Weiteres verboten. Der SBV will sich aber laut Mitteilung beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW dafür einsetzen, dass Wochenmärkte mit einem reinen Lebensmittelangebot unter gewissen Bedingungen erlaubt werden. 

 

Corona-Task-Force ist aktiv

Der Schweizer Bauernverband hat eine Task Force eingesetzt, die sich mit den Folgen des Coronavirus auf die Landwirtschaft beschäftigt. Dazu gehören auch die «sich abzeichnenden» Probleme bei der Rekrutierung von Arbeitskräften.