Mit seinem Entscheid folgt das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Pflanzenschutzmittel-Herstellers Syngenta, die das Unternehmen Ende Januar eingereicht hatte. Darin hatte Syngenta Widersprüche der Behörden in Sachen Chlorothalonil bemängelt: Die im Trinkwasser gefundenen Metaboliten seien als nicht gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft worden und trotzdem seien ebendiese für das Verbot von Chlorothalonil ausschlaggebend gewesen. 

Der Prozess ist noch nicht zu Ende

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gibt laut der Berner Zeitung keine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab. der «Entscheid zur Hauptsache» steht beim Bundesverwaltungsgericht noch aus, schliesslich hatte Syngenta auch gegen das Verbot von Chlorothalonil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmittel Beschwerde eingereicht und zur Überprüfung der Verfahren zum Erlass solcher Verbote aufgerufen.

«Erwiesenermassen keine Gefährdung»

Syngenta begrüsst den gerichtlichen Zwischenentscheid, wie es in einer Medienmitteilung heisst. «Der Einsatz von Chlorothalonil gefährdet erwiesenermassen weder die Umwelt noch die Gesundheit, was die entscheidenden Kriterien für die Zulassung sein sollten», so Syngenta. Das Gericht habe ausserdem anerkannt, dass die Information des BLV und die nachfolgende nachfolgende Berichterstattung zur Grundwasserbelastung durch Pflanzenschutzmittel dem Ruf von Syngenta potenziell geschadet habe. Die Absenkung des Grenzwertes für Chlorothalonil habe für Verunsicherung gesorgt. 

Stabile Rahmenbedingungen für mehr Innovation

Wie der Agrarchemie-Konzern bereits in seiner Beschwerde ausgeführt hatte, würden «Zulassungs- und Widerrufsprozesse auf Basis nicht-nachvollziehbarer Kriterien» Innovationsprozesse durch unsichere Rahmenbedingungen für Forschung und Produktion hemmen. 

 

«Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen»

Dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid folgend hat das BLV die Informationen auf seiner Website zu Chlorothalonil angepasst. Dort heisst es jetzt wörtlich:

«Sowohl die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als auch das BLV haben in ihrer Risikobewertung festgehalten, dass für gewisse Abbauprodukte von Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.»