Mit dem Postulat wird der Bundesrat mit einem Bericht beauftragt. Dieser soll aufzeigen, ob Schottergärten als eine Form der Bodenversiegelung bewilligungspflichtig sein sollten. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Einschränkung dieser Gartenform prüfen (etwa Fördermassnahmen oder Anreizsysteme).
Herbizide und Hitze
Gegen die verschotterten Flächen spricht laut Landschaftsschutz Schweiz, dass sie die Umgebung aufheizen und das Material oft aus dem nahen oder fernen Ausland importiert werde. Ausserdem kämen in den «pflegleichten» Schottergärten oft nach wenigen Jahren Herbizide zum Einsatz und es bleibe kein Platz für die Biodiversität.
Raumplanerisches Ziel verfehlt
Mit der zunehmenden Verschotterung und damit dem Verlust von Rasenflächen wird laut SL das raumplanerische Ziel einer qualitativ hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen verfehlt. Auch dem Aktionsplan Biodiversität von 2017 des Bundesrats werde man so nicht gerecht, da dort die Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsgebiet ebenfalls ein Punkt sei.
Keine Handhabe für Behörden
In einer Studie kam der SL 2017 zum Schluss, dass Gemeinden und Kantonen oft die geeigneten rechtlichen Mittel gegen die Verschotterung fehlen. In Schaffhausen und Olten lägen diesbezüglich bereits politische Forderung zur Eindämmung der Steingärten vor.
Diesem Mangel soll nun das von Nationalrätin Martina Munz (SD, SH) eingereichte Postulat entgegen wirken