Die Corona-Krise macht vor Landwirten nicht halt, die Blumen zum selber Schneiden anbieten. Das ist vorerst nicht mehr erlaubt. «Selbstpflück-Blumenfelder entsprechen einer öffentlich zugänglichen Einrichtung, die nicht der Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen und werden nicht zwingend benötigt. Entsprechend sind solche Felder zu schliessen»: So erklärt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf seiner…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.