Seit der Buchhaltungspflicht der Landwirte hat sich der Termin der Hofübergaben vom Frühling auf den 1. Januar verschoben, weil dann der geringste Aufwand für die Buchhaltung und die Steuererklärung entsteht. Zusätzlich wurden auch die Direktzahlungen im Laufe der Zeit auf das Kalenderjahr ausgerichtet, so dass am wenigsten Abgrenzungsprobleme entstehen, wenn der Verkauf per 1. Januar erfolgt. Möglich ist aber auch…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 2 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.