Ab 2022 müssen gemäss Luftreinhalteverordnung flüssige Hofdünger auf Flächen mit Hangneigung bis 18 Prozent mit geeigneten Verfahren möglichst emissionsarm ausgebracht werden – falls diese Flächen auf dem Betrieb drei oder mehr Hektaren ausmachen. Folgendes gilt als geeignetes Verfahren: Bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler Schlitzdrillverfahren mit offenem oder…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.
11