Am 1. Januar 2024 tritt das Schleppschlauch-Obligatorium schweizweit in Kraft. Den Bauern bleiben also noch maximal elf Monate, um sich einzurichten, wenn sie es nicht schon sind – kurz: ob sie die nötige Technik selber oder gemeinsam anschaffen oder ob sie die Güllerei an Lohnunternehmer auslagern. Anreize besser als Verbote Wer noch nicht ausgerüstet ist, sollte sich sputen, denn die Lieferzeiten für die…
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