Seit dem 1. Januar 2022 muss Gülle im Kanton Thurgau mit emissionsmindernden Techniken ausgebracht werden. Zwar gilt für das sogenannte Schleppschlauch-Obligatorium wegen Lieferengpässen der erforderlichen Gerätschaften eine Übergangsfrist von einem Jahr. Doch in den vergangenen Tagen dominierte das Bild von Schleppschlauchverteilern auf den Wiesen. Bauern, die mit dem Breitverteiler güllen, sah man auf der Zugfahrt…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 4 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.