Bei Hofübergaben und der Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken zur Selbstbewirtschaftung kommt meist der Ertragswert als Verkaufspreis zur Anwendung. Dieser Wert wird gemäss der eidgenössischen «Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes» ermittelt. In vielen Fällen gilt jedoch nicht der eher tiefe landwirtschaftliche Ertragswert, sondern der Verkehrswert oder Marktwert für…
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