Die Organisation der Schweizer Milchproduzenten (SMP) kritisiert die verarbeitende Industrie. Es liege die Vermutung nahe, «dass versucht wird, mit dem Instrument des Veredelungsverkehrs auf dem Buckel der Milchproduzenten Preisdumping zu betreiben.» Das schrieb der Verband vergangene Woche.
Hintergrund der harschen Reaktion ist das vereinfachte Bewilligungsverfahren, das für aktiven Veredelungsverkehr seit 1. Januar 2019 gilt – und das laut SMP bereits für Preisdrückerei eingesetzt wird.
Wer unter dem alten System Agrarrohstoffe zollfrei einführen, in der Schweiz verarbeiten und wieder ausführen wollte, musste ein Gesuch stellen, über dessen Bewilligung die Branche mitentscheiden konnte. Der neue Mechanismus sieht lediglich eine Information der Branche vor. Insbesondere die Produzenten verloren dadurch an Einfluss und üben deshalb nun Kritik an den Verarbeitern.
AVV ist manchmal positiv
Tatsächlich kann der Veredelungsverkehr zu Preisdruck führen. Allerdings nur dann, wenn für die Herstellung von Exportprodukten statt inländischer Milch solche aus dem Ausland eingesetzt würde. Im aktuellen Fall allerdings scheinen die SMP leeres Stroh zu dreschen: Wie nämlich Branchenkenner sagen, bezieht sich der Verband auf ein Gesuch von Chocolat Frey, das schon unter dem alten Regime regelmässig gestellt wurde. Wie es auf Anfrage bei der Migros-Tochterunternehmung heisst, handelt es sich um ein Geschäft, bei dem Swissness überhaupt keine Relevanz habe. «Es kann nur deshalb abgewickelt werden, weil wir preislich wettbewerbsfähige Rohstoffe aus der EU verarbeiten können», sagt Lukas Barth, Leiter Agrarpolitik der M-Industrie. Aus seiner Sicht hat das Geschäft mit dem EU-Milchpulver keine Wirkung auf den Schweizer Milchpulverpreis. Vielmehr sei es eine Chance für den Schweizer Werkplatz: «Indirekt dient es allen Akteuren, da die Anlagenauslastung verbessert und damit die Fixkosten gesenkt werden können.»
Bisher zehn Gesuche nach vereinfachtem Verfahren
Gemäss der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die für die Bearbeitung der Gesuche zuständig ist, sind derzeit vier Gesuche für eine Bewilligung von aktivem Veredelungsverkehr hängig. «Die Gesuchszahlen entsprechen in etwa den Vorjahren», so die EZV weiter. Insgesamt wurden zehn Gesuche nach dem vereinfachten Bewilligungsverfahren eingereicht und behandelt worden – sieben davon seien Erneuerungen, lediglich bei drei handelt es sich um erstmalige Gesuche. Zu den Mengen schreibt die EZV lediglich, dass diese je nach Gesuchsteller variabel seien; bei den Produkten handelt es sich um Rahm- und Vollmilchpulver, um Rahm, Magermilchpulver, Butter, koscheres Vollmilchpulver und laktosereduziertes Bio-Vollmilchpulver.
Weniger Transparenz
Das vereinfachte Bewilligungsverfahren wurde eingeführt, um die Nachfolgelösung des Schoggigesetzes überhaupt zu ermöglichen – es war ein Zugeständnis an die Verarbeiter, die mit den neu verteilten Exportbeihilfen eine grössere Deckungslücke hinnehmen müssen. Für die SMP ist die neue Regelung problematisch, weil sie «keine Transparenz mehr erlaubt.»
Dass sich die SMP dem Milchpulver annehmen, hat allerdings auch strukturelle Gründe: Einerseits die Nachfolgelösung des Schoggigesetzes und andererseits fehlende Auslastung. Die Nachfolgelösung des Schoggigesetzes hat zur Folge, dass die verarbeitende Industrie einen grösseren Teil der Rohstoffpreisdifferenz tragen muss. Wie ein SMP-Vorstandsmitglied zudem sagt, sind derzeit weder die Werke von Cremo noch jene von Hochdorf ausgelastet. «Das führt dazu, dass die Verarbeiter auf Ideen kommen, die nicht im Sinne der Milchproduzenten sind.» Konkret würden die Verarbeiter mit Tiefpreisangeboten auf Kundenfang gehen.