Die 25'000 Unterschriften für die Petition kamen laut Uniterre in nur drei Monaten zusammen (wir berichteten). Die Petition fordert den Bund auf, etwas Ordnung in den Milchmarkt zu bringen und die
Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes durchzusetzen, das besage, dass Bäuerinnen und Bauern im Durchschnitt Einkommen erzielen sollen, die mit dem Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar seien.

Das Antwortschreiben von Agrarminister Johann Schneider-Ammann kam bei der Bauerngewerkschaft aber gar nicht gut an, insbesondere dieser Absatz:

«Gemäss Art. 5, Abs. 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.0) wird mit den Massnahmen der Agrarpolitik angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe
im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit dem Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Dieser Vergleich wird also nicht mit
dem Gesamtdurchschnitt, sondern mit ökonomisch leistungsfähigen Betrieben angestellt. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2002 erklärt hat, wird beim Vergleich der Einkommensdurchschnitt von drei Jahren berücksichtigt (nicht nur eines einzelnen Jahres) und zwar von Betrieben, die sich im obersten Viertel der Buchhaltungsbetriebe befinden. 2015 und 2016 lag
dieses durchschnittliche Einkommen des obersten Viertels in allen drei Regionen (Tal, Hügel, Berg) über dem vergleichbaren Einkommen der übrigen Bevölkerung.»

Bundesrätliche «Geringschätzung»

Mit dieser Antwort bringe Schneider-Ammann «einmal mehr seine Geringschätzung für die 20'000 Bauernfamilien, die in der Milchproduktion arbeiten, zum Ausdruck», schreibt Uniterre in einer Medienmitteilung. Er gebe sogar implizit zu, dass 75% der «Milchbetriebe noch verschwinden sollen, weil ihre Rentabilitätsschwelle – seiner Ansicht nach – zu tief ist». Es solle nichts
unternommen wird, um die grosse Vielfalt dieser Betriebe zu erhalten, schreibt Uniterre und meint damit folgenden Abschnitt:

«Das Landwirtschaftsgesetz beinhaltet keine legale Grundlage, die es dem Bundesrat ermöglichen würde, verbindliche Preise für die Milch oder die Milchprodukte in der Schweiz festzulegen. Die
Preise werden durch den Markt bestimmt, aufgrund von Angebot und Nachfrage. Dieser Markt unterscheidet sich von den anderen landwirtschaftlichen Produktionssektoren in der Schweiz
dadurch, dass er teilweise liberalisiert wurde. Aufgrund dieser Teilöffnung des Marktes wirken sich die Preisschwankungen der Europäischen Union stark auf die Preise im Inland aus. Im Gegenzug
erhält die Inlandsproduktion eine Verkäsungszulage. Da sich die Preisfluktuationen auf internationaler Ebene tendenziell verstärken, müssen wir auch für die Milchproduktion in der Schweiz mit einer erhöhten Preisvolatilität rechnen.»

«Liberale Walze»

Uniterre zieht folgendes Fazit aus dem Schreiben: «Die liberale Walze fährt unerbittlich und ungebremst weiter, unbekümmert darum, welche Opfer, Umweltschäden und wirtschaftlichen Schäden sie hinterlässt». Auch der Wille des Volkes, die Landwirtschaft in den Regionen zu erhalten, werde übergangen.

Ein eigenes Bild kann man sich hier machen:

Antwortschreiben von Johann Schneider-Amannn (aus dem Französischen übersetzt)

Reaktion von Uniterre

jw