Die Grundausbildung zum Agrarpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) dauert zwei Jahre, während deren die Auszubildenden im Regelfall bei den Familien der Betriebsleitenden wohnen und in den Familienalltag integriert sind. Diese Ausbildung ermöglicht auch schulisch Schwächeren den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Studie zum Erfolg der Ausbildung
Die HAFL befragte im Rahmen einer Studie alle Lernenden im Kanton Bern vor Abschluss des Qualifikationsverfahrens im Mai 2019 und ein Jahr danach zu den Einschätzungen bezüglich Berufseinstieg oder zum Beginn einer weiterführenden Ausbildung. Auch nach Vorbildung und Ausbildungsverlauf wurde gefragt, so die HAFL.
Bezüglich Vorbildung habe sich gezeigt, dass nur 15 % der Lernenden direkt in die Ausbildung einstiegen sind, der Grossteil (63 %) hätten zuerst eine Ausbildung zum Landwirt EFZ begonnen. Der Rest besuchte laut HAFL verschiedene Brückenangebote. Obwohl der Einstieg teilweise erschwert war, sei die Mehrheit der Lernenden mit der betrieblichen und schulischen Ausbildung sehr zufrieden. Drei Viertel der Lernenden wollten auch in Zukunft in diesem Berufsfeld arbeiten, heisst es.
Beschäftigungsquote liegt bei 95 %
Bei der ersten Befragung im Mai 2010 hatten 30% der Lernenden einen Arbeitsvertrag, knapp die Hälfte wollte den Abschluss zum Landwirt/in EFZ erlangen und 20% hatten keine Anschlusslösung. Bei der zweiten Befragung lag die Beschäftigungsquote bei 95 %, berichtet die HAFL. 55 % der Befragten befanden sich in der Ausbildung zum Landwirt. Jedoch würden laut HAFL nur ein gutes Drittel der Agrarpraktiker das Qualifikationsverfahren zum Landwirt/zur Landwirtin EFZ in Bern bestehen, da sie schulische Defizite zeigten. Besser sah es bei denjenigen aus, die direkt in den Arbeitsmarkt einstiegen. Während die Hälfte im erlernten Beruf arbeitete, seien die anderen in einem anderen Beruf tätig.
AP22+ könnte negative Auswirkungen haben
Die Agrarpolitik 2022+ könnte jedoch den Erfolg dieser Ausbildung dämpfen, da der Abschluss als Agrarpraktiker/Agrarpraktikerin EBA für die Auslösung von Direktzahlungen nicht mehr genügen würde, schreibt die HAFL. So würden Agrarpraktiker als Betriebsleiter vielfach nicht mehr in Frage kommen.