«Wassergesättigter Boden, der das Roden verunmöglicht, stellt in der Elementarschadenversicherung kein versichertes Ereignis dar.» Diese Definition könnte dieses Jahr für einige Zuckerrübenproduzenten zum Verhängnis werden. Die Agrisano erläutert weiter: «Stehende Kulturen auf dem Feld gehören nicht zu den versicherten Werten der landwirtschaftlichen Mobiliarversicherung». Auch allfällige Zusatzversicherungen zur…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.