Sie färben das Feld bunt. Sie schaffen Nahrungsquellen und Nisthabitate für Bestäuber und Nützlinge. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Nützlingsstreifen sind heute als Biodiversitätsförderflächen-Typ «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» bekannt. Ab 2023 werden sie zwar über Produktionssystembeiträge gefördert, sie können aber weiterhin an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet werden. Dabei stehen neben den einjährigen neu auch mehrjährige Mischungen sowie Mischungen für Rebflächen und Obstanlagen zur Auswahl.
Nutzen für die Kultur
Die Saatmischungen für Nützlingsstreifen wurden gezielt für die Förderung von Nützlingen und Bestäubern entwickelt und zugelassen. Von den Pflanzenarten in den Mischungen profitieren viele verschiedene Insektenarten und weitere Tiere. Auch natürliche Gegenspieler von Kulturschädlingen finden in den Nützlingsstreifen Nahrung und Nistmöglichkeiten. So sind Schlupfwespen, Marienkäfer, Schwebfliegen und Co. dort, wo man sie braucht, nämlich gleich bei der Kultur. Auf diese Weise können Nützlingsstreifen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes beitragen.
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Welche Saatgutmischungen sind zugelassen?
Die bisher für «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» zugelassenen Saatmischungen können weiterhin verwendet werden. Es sind dies die einjährigen Mischungen «Grundversion», «Vollversion», «Kohl», «Sommerkultur» und «Winterkultur». Diese Mischungen sind für die Ansaat in der Tal- und Hügelzone nördlich der Alpen geeignet. Sie sollten in den Zentral- und Südalpen nicht verwendet werden, da die eingesäten Arten die genetische Vielfalt und den Bestand der regionalen Flora gefährden könnten. Damit in diesen Regionen trotzdem Nützlingsstreifen angelegt werden können, steht den Betrieben der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis neu die Mischung «Nützlingsstreifen GR/TI/VS einjährig» zur Verfügung, bei welcher problematische Arten weggelassen wurden.
Neu sind auch drei mehrjährige Nützlingsstreifen-Mischungen erhältlich, je eine für den Ackerbau («Nützlingsstreifen offene Ackerfläche mehrjährig»), den Rebbau («Nützlingsstreifen Reben mehrjährig») und den Obstbau («Nützlingsstreifen Obst mehrjährig»), wobei letztere insbesondere für die Förderung von Nützlingen für den Kernobstanbau entwickelt wurde. Diese Mischungen enthalten neben einjährigen Arten auch mehrjährige nektar- und pollenreiche Wildkräuter und Kleearten.
Damit haben die Betriebe ab 2023 neun Nützlingsstreifen-Mischungen zur Auswahl. Alle Mischungen wurden im Rahmen mehrjähriger Forschungsprojekte durch Agroscope, FiBL und HAFL entwickelt. Die Mischungen sind im Saatguthandel erhältlich.
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Was müssen Landwirtinnen und Landwirte beachten?
Wie bei allen Kulturen ist auch bei der Anlage eines Nützlingsstreifens die Standorteignung, die Vorfrucht, eine gute Vorbereitung des Saatbetts sowie eine fortlaufende Pflege wichtig. Hierzu gibt das Agridea-Merkblatt wertvolle Hinweise (bisherige Version zu einjährigen Mischungen, ab Januar 2023 ist die überarbeitete Version unter www.agridea.ch erhältlich). Auch die Beratung hilft bei Fragen weiter. Damit angemeldete Flächen mit Nützlingsstreifen direktzahlungsberechtigt und an den gemäss ÖLN-Anforderungen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen anrechenbar sind, sind die Voraussetzungen unter Artikel 71b der Direktzahlungsverordnung zu beachten.