"Wer vom neuen Jagdgesetz profitieren soll, ist uns schleierhaft", erklärte Werner Müller, Geschäftsführer von Bird Life Schweiz. Die Revision, die 2014 mit einer Motion von Stefan Engler (Nationalrat CVP/GR) angestossen worden war, sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Der Artenschutz in der Schweiz sei in seinen Grundfesten erschüttert, waren sich Vertreter von Bird Life, WWF Schweiz, Pro Natura, der Gruppe Wolf Schweiz und Zoo Schweiz einig. An einer Medienkonferenz in Bern erklärten sie gemeinsam, weshalb für sie sämtliche roten Linien überschritten worden sind.

Gegen die Verfassung 

Wie Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär von Pro Natura ausführte, verstosse das neue Gesetz gegen die Bundesverfassung. Dort sei nämlich festgehalten, dass der Bund für den Artenschutz zuständig ist und die Kantone für die Jagd. Neu wäre beides Auftrag der Kantone. "Dadurch wäre ein schweizweit und international koordinierter Artenschutz erschwert", so Leugger-Eggimann. 

Gegen internationale Abkommen

Ausserdem seien die vorgeschlagenen Regelungen nicht konform mit der Berner Konvention über den Artenschutz. Dies unter anderem, weil Abschüsse nicht mehr eine Ausnahme nach erfolglosen Schutzversuchen wären. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten, dass die Gruppe Wolf Schweiz in Auftrag gegeben hat. "Die Schweiz müsste das Abkommen konsequenter Weise aufkünden", schloss David Gierke, der Präsident der genannten Gruppe. 

"Der Zustand der Biodiversität in er Schweiz ist dramatisch", erläuterte Océane Dayer von WWF Schweiz. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel sei dies bedenklich, da die Biodiversität eine Art Versicherung für für das zukünftige Funktionieren unserer Ökosysteme sei. 

 

Drei rote Linien überschritten

Pro Natura fasste seine drei wichtigsten Kritikpunkte folgendermassen zusammen:

  • Verantwortung für Jagd und Schutz gehen an die Kantone
  • Der Bundesrat kann ohne Mitsprache des Parlaments geschützte Arten als regulierbar listen
  • "Abschüsse auf Vorrat" werden möglich, das heisst ohne dass zuvor Schutzmassnahmen getroffen worden sind oder grosser Schaden droht

Ein guter Kompromiss landete im Abfallkübel

Wie Werner Müller von Bird Life sagte, war das bisherige Jagd- und Schutzgesetz (JSG) ein gelungener Kompromiss zwischen Artenschutz und Jagd. Das sei beim neuen nicht mehr der Fall, es sei damit eine Chance für besseren Schutz verpasst worden. "Was dreissig Jahre lang von Umweltverbänden, Jägern und weiteren Akteuren getragen wurde, ist im Abfallkübel gelandet", schloss Müller. 

23 Änderungspunkte ohne Aufforderung

Müller erzählte auch, wie die neue Version des JSG zustande kam. Am Anfang stand die Motion Engler zum Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung. In dieser war aber die Rede von regulierenden Massnahmen bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagten oder ihre natürliche Scheu vor dem Menschen zu verlieren beginnen. Eine passende punktuelle Anpassung des JSG kam problemlos durchs Parlament.

Vom Bundesrat kam Werner Müller zufolge ein Entwurf mit 23 Änderungspunkten zurück, die weder im Parlament gefordert noch diskutiert worden waren. Die jetzige Version sei das Resultat eines "Trauerspiels im Parlament", mit endlosen Debatten und enorm knappen Entscheidungen. 

 

Der Tierschutz unterstützt, ist aber nicht im Komitee

Obwohl der Schweizer Tierschutz STS das Referendum unterstützt, ist dieses Organisation nicht Teil der Trägerschaft. Es war bei der Lancierung auch kein STS-Vertreter anwesend. Urs Leugger-Eggimann erklärte dies damit, dass der Tierschutz einen anderen Fokus setze.

In seiner Medienmitteilung hebt der STS folgende Kritikpunkte hervor:

  • Der Schutzstatus verschiedener Tierarten werde massiv verschlechtert
  • Tierquälerei (Baujagd und nicht unbedingt notwendige Treibjagden) würden zugelassen
  • Der STS fordert eine Meldepflicht für Fehlschüsse und eine Verankerung der Nachsuche im JSG

Ein "das-geht-uns-nichts-an"-Problem für das Parlament

Die Schweiz nehme mit der Revision des JSG seine Vorbildrolle nicht wahr, fand Anna Baumann. Die Präsidentin von Zoo Schweiz fand klare Worte: "Für das Parlament scheint der Artenschutz ein  "das-geht-uns-nichts-an"-Problem zu sein", meinte sie. Zwar seien Schweizerinnen und Schweizer dafür, dass in anderen Ländern exotische Tiere wie Elefanten geschützt werden. Aber mit Wölfen oder Luchsen dürfe es keine Probleme geben, sonst werde der Abschuss gefordert. "Elefanten verursachen Schäden an Feldern und Personen. Trotzdem verlangen wir deren Schutz, nicht zuletzt, weil wir diese Tiere als Touristen erleben wollen", so Baumann. 

Die SAB befürwortet die Revision

"Die unkontrollierte Ausbreitung von Grossraubtieren bedroht die Kleinviehhaltung in Berg- und Sömmerungsgebieten", heisst es in der Medienmitteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete SAB. Die Kantone seien die richtige Stelle und kompetent für ihre neuen Regulierungsaufgaben. Mit dem neuen JSG wird in der Meinung der SAB in Zukunft die Begehbarkeit der Bergwelt für Einheimische und Touristen gewährleistet.  

Der Schweizerische Forstverein unterstützt ebenfalls das Referendum

Auch mit im Boot für ein Referendum ist der Schweizerische Forstverein. Urs Leugger-Eggimann begründete das mit dem positiven Einfluss von Wölfen auf die Waldverjüngung. Indem sie die Bestände von Rehen und Hirschen kontrollieren und ihr Verhalten beeinflussen, reduzieren sie den Wildverbiss.