Der Entscheid zum Systemwechsel sei nach umfangreichen Analysen gefallen, informiert Proviande in einer Mitteilung. Seit Jahrzehnten werde das Alter von Rindvieh und Schafen im Schlachtviehhandel anhand des Zahnwechsels – der Anzahl Schaufeln – bestimmt. Ab 2025 ist damit Schluss und es kommen stattdessen bereits vorhandene Angaben aus der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zum Einsatz. «Der Umstand, dass die Tiere nicht mehr zur Bestimmung der Anzahl Schaufeln angefasst werden müssen, wirkt sich zu Gunsten des Tierwohls aus und vermindert das Verletzungsrisiko erheblich», gibt die Branchenorganisation zu bedenken.
Geburtsdaten sind verfügbar
Das Zählen der Schaufeln bedinge, dass den Tieren das Maul geöffnet werden muss und sei als Methode zur Altersbestimmung mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet, heisst es weiter. Rassenspezifische Unterschiede und das schwierige Erkennen von frisch erscheinenden Schaufeln würden die Aufgabe erschweren. «Da mittlerweile sämtliche Geburtsdaten von Kälbern oder Lämmern in der TVD registriert werden müssen, besteht die Möglichkeit, das genaue Alter der Tiere dieser Gattungen abzufragen», hält Proviande fest.
Neue Definitionen
Für den Systemwechsel wird die Verordnung über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung angepasst und es gelten künftig folgende Definitionen:
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Die Kategorien RV (Rinder / Jungkühe) und SM2 (Schafe mit 2 Schaufeln) werden abgeschafft, weil es sich dabei nicht um eine gezielte Produktionsrichtung handle. Vielmehr seien den Kategorien RV und SM2 Tiere zugeordnet worden, die bisher primär aus züchterischen Gründen ausselektiert und über die öffentlichen Schlachtviehmärkte verkauft wurden. «In den Einkaufsbestimmungen der Verwerter sind diese Kategorien schon heute oftmals nicht beinhaltet», ergänzt Proviande.
Kein Verlust für die Produzenten
Die Altersbestimmung via TVD bzw. die neue Kategorieneinteilung zieht verschiedene weitere Anpassungen nach sich, so die Branchenorganisation. Dazu gehörten Änderungen in den EDV-Systemen sowohl auf den Schlachtviehmärkten als auch den Schlachtbetrieben.
Abzüge und Zuschläge auf den Wochenpreistabellen seien bereits von der zuständigen Kommission bei Proviande in Zusammenarbeit mit den Marktpartnern überarbeitet worden. «In diesem Zusammenhang hat eine Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV insgesamt keinen Verlust erleiden», heisst es in der Mitteilung. Zwar sei der VK-Preis etwas tiefer als der RV-Preis, aber es entfalle der Preisabzug für Rinder mit 3-4 Schaufeln, die maximal 900 Tage alt sind. Dasselbe gelte für den Gewichtsabzug für Rinder, die älter als 900 Tage sind.