Das im Dezember verabschiedete Bundesbudget sieht auch Einsparungen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor. Davon ist auch die Proviande betroffen. Rückwirkend per 1. Januar wurde ihr die Abgeltung des Leistungsauftrags um 5,9 Prozent oder 334 320 Franken gekürzt. Der Direktor von Proviande, Heinrich Bucher, machte von Anfang an deutlich, ohne Leistungsabbau werde diese Einsparung nicht möglich sein. Nun ist klar: Von den Sparmassnahmen werden auch die öffentlichen Märkte betroffen sein, welche die Proviande im Auftrag des Bundes überwacht.
Geringer Leistungsabbau
«Die Geschäftsstelle von Proviande hat diverse Möglichkeiten geprüft, wie die reduzierte Abgeltung des Leistungsauftrags aufgefangen werden kann. Die Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen und laufen weiter», schreibt die Proviande auf Nachfrage der BauernZeitung. Dabei werde das Ziel verfolgt, die Weiterführung des Leistungsauftrages ohne Qualitätseinbussen und mit einem möglichst geringen Leistungsabbau zu gewährleisten. Wo die Einsparungen erfolgen, werde in gegenseitiger Absprache zwischen Proviande, dem BLW und betroffenen Partnern ermittelt.
Konkret beschlossen sei bisher die Umsetzung diverser Proviande-interner Massnahmen. Ausserdem werde auf die bisher privatrechtlich erfolgte Abgeltung der Organisatoren von öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten für von ihnen geleistete Arbeiten zur Organisation und Durchführung der Märkte verzichtet.
Marktprogramm straffen
Ob und in welcher Form die Marktorganisatoren diese wegfallenden Beiträge kompensieren werden, müssten diese eigenständig beurteilen und festlegen, schreibt Proviande.
Als zusätzliche Sparmassnahme bleibe vorbehalten, das Marktprogramm im zweiten Halbjahr 2025 zu straffen, indem Märkte mit weniger als 50 aufgeführten Tieren wegfallen oder die Marktorganisatoren für die Kosten selbst aufkommen müssen. Betroffen von dieser Massnahme wären sogenannte Doppelmärkte, so Proviande. Dies seien Märkte, bei denen jeweils am gleichen Halbtag in derselben Region noch ein zweiter Markt durchgeführt werde. Die Möglichkeit zur Auffuhr der Tiere bliebe somit erhalten, ohne die Transportdistanz massgeblich zu verlängern.