Wer Lebensmittel herstellt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dieser Grundsatz gilt für Landwirte genauso wie für Imker(innen). Beide müssen der «guten Herstellungspraxis» genügen, wozu die Führung eines Behandlungsjournals gehört. Anders als für die Haltung von z. B. Kühen oder Schafen handelte es sich im Falle der Bienen lange um eine «dringende Empfehlung» des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ein solches Journal zu führen.

Revision bringt Klarheit

Wie das BLV auf Anfrage mitteilt, gilt die Buchführungspflicht seit Inkrafttreten der revidierten Tierarzneimittelverordnung (TAMV) auch für die Imkerei. Betroffen sind alle bei Bienen eingesetzten Arzneimittel und es wird ausserdem eine Inventarliste vorgeschrieben. Gemeinsam mit dem Bienengesundheitsdienst (BGD) hat das BLV eine Vorlage für Imker(innen) ausgearbeitet, für die Dokumentation seien aber auch eigene Vorlagen oder elektronische Systeme zulässig, solange die Vorgaben in der TAMV erfüllt sind.

Fachinformationen beachten

In der Vorlage für das Behandlungsjournal für Imker(innen) werde verstärkt darauf hingewiesen, dass die Fachinformation der Arzneimittel oft wichtige Hinweise zur Lebensmittelsicherheit enthalten. Bei einigen Präparaten dürfe der Honig etwa nicht im selben Kalenderjahr in Verkehr gebracht werden, gibt das BLV ein Beispiel. Dies unter der Voraussetzung, dass die Behandlung vor der letzten Honigernte erfolgt ist. «Neu beinhaltet das Journal auch eine Vorlage für die Tierarzneimittel-Inventarliste», ergänzt das BLV.

Aktuelle Infos vom BGD

Noch bis am 30. April 2023 können sich Imker(innen) für das Gesundheitsprogramm des BGDs anmelden. Dessen Ziel ist es, bestmögliche Voraussetzungen für gesunde Honigbienen zu schaffen. Dafür gibt es regelmässige Erfahrungsaustausche, kurze SMS-Hinweise und eine zusätzliche Begleitung der Teilnehmenden, die so aktuelle Informationen erhalten.

Die Teilnahmegebühr beträgt 149.50 Franken, für den 18. April ist eine Infoveranstaltung per Videokonferenz geplant. Weitere Informationen über das Gesundheitsprogramm des BGD finden Sie hier.