Das deutsche Parlament hat dem umstrittenen Abbau von Steuerentlastungen beim Agrardiesel zugestimmt. Das Parlament verabschiedete am Freitag das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die schrittweise Abschaffung enthalten ist.
Gesetz tritt noch nicht in Kraft
Bevor es in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Fristverkürzung aber nicht zu und befasste sich damit nicht. Das Gesetz wird im Bundesrat nun zunächst in Fachausschüssen beraten. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März geplant.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. In vielen Ländern gibt es Koalitionsregierungen mit Ampel-Parteien. Wenn sich eine Landesregierung uneins ist, muss sich das Land im Bundesrat enthalten beziehungsweise kann nicht zustimmen.
Gewonnene Zeit sinnvoll nutzen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hatte am Donnerstag gesagt: «Es ist ein eindeutiges Signal, dass die Länder das Haushaltsgesetz der Bundesregierung ausbremsen. Jetzt muss mit der gewonnenen Zeit sinnvoll umgegangen werden und Lösungen im Sinne der Landwirtschaft gefunden werden. Die Steuererhöhung beim Agrardiesel muss vom Tisch.»
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz setzt die Koalition Sparmassnahmen um. Nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Milliardenlöcher gestopft werden. Auf eine ursprünglich geplante Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft hatte die Regierung verzichtet. Zugleich hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, dass die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel schrittweise und nicht plötzlich erfolgt.
Bisher können sich Betriebe die Energiesteuer für Diesel teilweise zurückerstatten lassen – mit einer Vergütung von 21,48 Cent pro Liter. Das soll schrittweise verringert werden. Für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen soll es keine Subventionen mehr geben.
Nicht nur bei Landwirten wird gespart
Im Haushaltsfinanzierungsgesetz enthalten ist zudem eine höhere Ticketsteuer auf Passagierflüge. Zudem ist eine Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet. Jobcenter dürfen Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern. Zudem wird der Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat abgeschafft – eingeführt worden war er für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen.