In einem Pro-Inserat für die Trinkwasser-Initiative las ich kürzlich: «Die Initiative ist der richtige Wegweiser.» Diese Aussage geht offensichtlich von der Annahme aus, es gehe bei einer Abstimmung darum, Zeichen zu setzen oder eben Wegweiser aufzustellen. Tatsächlich aber werden an Abstimmungen Entscheidungen getroffen. Sind diese dann nicht umsetzbar, wird zudem (einmal mehr) die direkte Demokratie geschwächt.
Unverhältnismässige Bestimmungen
Wie sieht es diesbezüglich bei den Agrar-Initiativen aus? Nur noch Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe ohne Pestizide und ohne fremdes Futter, das verlangt die Trinkwasser-Initiative. Ein generelles Verbot von synthetischen Pestiziden in der Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, mit Geltung auch für gewerblich importierte Lebensmittel, das fordert die Pestizidverbots-Initiative.
Das sind unverhältnismässige Bestimmungen, die schlicht nicht umsetzbar sind. Materiell, weil sie für die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Lebensmittelversorgung in der Schweiz zu schwerwiegenden Problemen führen würden. Formell, weil sie gegen die Bundesverfassung und das WTO-Abkommen verstossen, woraus sich bei Festhaltung langwierige Rechts- und Handelsstreitigkeiten mit gefährlicher Brisanz für das ganze Land entwickeln würden. Wir tun deshalb gut daran, die beiden extremen Initiativen mit Überzeugung abzulehnen. Und wer trotzdem ein Zeichen setzen will, der möge dies beim Einkaufen tun!
Andere Ausgangslage beim CO2-Gesetz
Beim CO2-Gesetz ist die Ausgangslage anders, weil hier ein Gesetz vorliegt, an dem das Parlament und seine Kommissionen jahrelang gearbeitet und dabei auch dessen Verhältnismässigkeit und Umsetzbarkeit umfassend debattiert und abgewogen haben. Natürlich hätte auch ich mir verschiedene Bestimmungen des Gesetzes anders gewünscht, doch jetzt können wir nur noch Ja oder Nein sagen.
Die Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen werden oft in Frage gestellt, weil das CO2-Gas keine Landesgrenzen kennt, so dass der Einfluss eines kleinen Landes wie der Schweiz auf das globale Klima sehr gering ist. Das stimmt: ein Kleinstaat wie die Schweiz ist auf die Solidarität der grossen Länder angewiesen. Um diese Solidarität jedoch einzufordern, ist es unabdingbar, selbst rechtzeitig die nötigen Reduktionsmassnahmen zu ergreifen.
Im Gegensatz dazu dienen die Massnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels direkt und vollumfänglich unserem Land. Es geht darum, uns gegen die Folgen der Klimaerwärmung wie längeren Trockenphasen, temporärem Wassermangel (auch aufgrund des Schmelzens der Gletscher), stärkeren Regenfällen mit Überschwemmungen sowie heftigeren Stürmen mit entsprechenden Schäden an Gebäuden und Kulturen zu schützen und uns anzupassen. Die Massnahmen sind zentral, weil der Klimawandel nur gebremst, vielleicht einmal gestoppt, aber bestimmt nicht umgekehrt werden kann. Klimaschutz in diesem Sinne ist Heimatschutz.
Ein Ja zum CO2-Gesetz ist ein Ja zur Vernunft
Insgesamt komme ich deshalb zum Schluss, dass die Vorlage ein «Ja der Vernunft» verdient. Sie findet für ein sehr wichtiges Thema eine insgesamt verhältnismässige Lösung. Wer sich eigenverantwortlich verhält, hat tragbare Mehrkosten oder kann sogar etwas Geld sparen. Wer hingegen nichts oder wenig zur CO2-Reduktion beiträgt, bezahlt einen Aufpreis.
Alles insgesamt massvoll, keine Person gerät aufgrund der Massnahmen in eine Notlage. Auch die Klimabewegung nicht. Ein Ja des Schweizer Volks wird ausnahmslos für alle gelten und verpflichtend sein. Gerade auch deshalb ist diese Referendumsabstimmung so wertvoll.
Zum Autor
Der SVP-Politiker Jakob Stark sitzt für den Kanton Thurgau im Ständerat. Stark schreibt regelmässig für die Rubrik «Arena» im Regionalteil Ostschweiz/Zürich der BauernZeitung.
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