Wer letzte Pflanzenschutzbehandlungen im Raps und Getreide durchführen muss, hat noch Gelegenheit bis zum 31. Oktober. Ab dem 1. November bis zum 15. Februar ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Schneckenkörner) gemäss ÖLN im Acker- und Futterbau nicht erlaubt, sondern nur noch in begründeten Fällen und mit einer Sonderbewilligung. Für Spezialkulturen wie Obst, Gemüse, Beeren und Wein gilt eine Ausnahme.
Zeitfenster wird angepasst
Ab 2023 gilt das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel ab dem 15. November bis zum 15. Februar. Es hat sich gezeigt, dass besonders im Getreidebau der Einsatz von Herbiziden je nach Situation im Herbst wirksamer und zeitgerechter ist als bei einer Verschiebung der Anwendung ins Frühjahr.
Zeit zum Aufräumen
Die freie Zeit kann genutzt werden, um den Spritzmittelschrank aufzuräumen und zu überprüfen. Die Lagerung der Produkte erfolgt in der Originalpackung in einem frostsicheren Raum. Mittel, die nicht mehr zugelassen sind, sollten als Sonderabfall entsorgt oder an die Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Ob ein Produkt seine Zulassung verloren hat, lässt sich auf der Internetseite vom Bund herausfinden. Zudem sollte überprüft werden, ob für gewisse Produkte Aufbrauchfristen sowie Auflagen (SPe-Sätze) festgelegt wurden.