Rinder, die angebunden gehalten werden, müssen regelmässig, mindestens jedoch an 60 Tagen während der Vegetationsperiode und an 30 Tagen während der Winterfütterungsperiode, Auslauf erhalten. Sie dürfen höchstens zwei Wochen ohne Auslauf bleiben. Der Auslauf ist in einem Auslaufjournal einzutragen.
RAUS-Bestimmungen:
Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober: an mindestens 26 Tagen pro Monat auf einer Weide.
Vom 1. November bis zum 30. April: an mindestens 13 Tagen pro Monat auf einer Auslauffläche oder einer Weide.
Diese Vorschriften gelten für den Kuhtrainer:
Bei der Anbindehaltung darf ein Kuhtrainer nur auf Standplätzen vorhanden sein, die am 31. August 2013 schon bestehend waren. Ausserdem müssen Elektrobügel individuell auf die Kuh einstellbar sein und dürfen nur bei Kühen sowie bei über 18 Monate alten weiblichen Tieren eingesetzt werden.