Am morgigen 14. Juni 2023 berät der Ständerat über die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und könnte einen Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative ausarbeiten. Am Vortag übergeben Vertreter(innen) von 44 Organisationen aus Umwelt- und Naturschutz in Bern einen Appell an die kleine Kammer, genau dies zu tun.
Lebensgrundlage sichern
Es gehe darum, rasch den Gegenvorschlag für die Sicherung unserer bedrohten Lebengrundlagen zu ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung der Trägerschaft der Biodiversitäts-Initiative. Mit der der internationalen Vergleich sehr langen Roten Liste bedrohter Arten, dem Verdikt «unbefriedigend» für den Zustand der heimischen Biodiversität in einem neuen Bericht des Bundes und der Schlusslicht-Position der Schweiz in Sachen Schutzgebiete im Europavergleich wird die Dringlichkeit des Anliegens unterstrichen.
Teure Konsequenzen vermeiden
Den Appell an den Ständerat haben laut Mitteilung innert acht Wochen 32'738 Erwachsene und 10'719 Kinder unterschrieben. Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsführer von Pro Natura, warnt vor hohen Kosten bei Nicht-Handeln: «Die Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage. Wenn wir sie nicht schützen, werden wir die Konsequenzen teuer bezahlen müssen – nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden.»
Paradebeispiel Klettgau
Als Beweis dafür, dass der Schutz der Biodiversität die Produktion von Lebensmitteln nicht ausschliesst, wird der Klettgau genannt. Die Region ist als Landschaft des Jahres ausgezeichnet worden und man habe dort in den letzten 40 Jahren sowohl Mehrwerte für die Biodiversität als auch die Landwirtschaft und die Landschaft geschaffen, so Franziska Grossenbacher, stv. Geschäftsleiterin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Damit das auch an anderer Stelle möglich werde, brauche es einen Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative.